Medienmitteilung

Weiterentwicklung der IV: Betroffene intensiver begleiten

  • 16.03.2021

Der Invalidisierung vorbeugen und die Eingliederung verstärken – diese Ziele sollen mit der «Weiterentwicklung der IV» für Kinder und Jugendliche sowie Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen erreicht werden. Der Solothurner Regierungsrat heisst die Verordnungsänderungen auf Bundesebene grundsätzlich gut.

Im Zentrum der Verordnungsänderungen per 1.1.2022 steht die Absicht, Kinder und Jugendliche sowie Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen bei ihrer Eingliederung noch intensiver zu begleiten. Die Änderungen werden begrüsst, weil dadurch die Früherkennung von psychischen Auffälligkeiten bei allen Altersgruppen durch die beteiligten Akteure unterstützt wird.

Die Zusammenarbeit zwischen dem Case Management Berufsbildung (CMBB), dem Volksschulamt und der kantonalen IV-Stelle funktioniert bereits heute in vielerlei Hinsicht im Sinne der angedachten Neuerungen. Dementsprechend wird die künftige finanzielle Beteiligung der IV sowohl am CMBB als auch an den spezialisierten Brückenangeboten begrüsst.

Die geplante zeitliche Umsetzung wird als ehrgeizig erachtet, weil diverse Schnittstellen geklärt und Angebote überprüft werden müssen und weil Absprachen notwendig sind. Der Solothurner Regierungsrat schlägt ausserdem eindeutigere Formulierungen und klarere Kriterien vor.

Eingliederung: Bereitschaft der Arbeitgeber erhofft

Dass Massnahmen nach Möglichkeit im ersten Arbeitsmarkt durchgeführt werden sollen, heisst der Regierungsrat ebenfalls gut. Und auch die Anpassung des Taggeldansatzes findet beim Regierungsrat Anklang. Dadurch wird eine bessere Gleichstellung von behinderten und nicht behinderten Jugendlichen angestrebt. Ausserdem werden die Chancen für einen Ausbildungsplatz im ersten Arbeitsmarkt erhöht.

 

Gleichzeitig macht der Regierungsrat geltend, dass Ausbildungen im ersten Arbeitsmarkt nur umgesetzt werden können, wenn die Arbeitgeber sich dafür bereit zeigen. Wie sich der Arbeitsmarkt insbesondere aufgrund von COVID-19 entwickeln wird, ist schwierig abzuschätzen.

Mehraufwand bei IV-Stelle und Gerichten erwartbar

Weiter ersetzt die Vorlage das heutige Rentenmodell mit Schwellen durch ein stufenloses System. Der Regierungsrat weist darauf hin, dass es beim stufenlosen Rentensystem zentral ist, den Invaliditätsgrad prozentgenau zu berechnen. Allerdings ist damit zu rechnen, dass Einwände und Beschwerden gegen die Einstufungen zunehmen werden. Dies wiederum würde zu einer Mehrbelastung bei der IV-Stelle und den Gerichten führen.

Die Verordnungsänderung soll überdies bei der Vergabe und Durchführung von medizinischen Gutachten mehr Transparenz schaffen und die Qualität sichern. Beides stösst beim Regierungsrat auf Zustimmung. Die Umsetzung wird Investitionen in die IT-Infrastruktur bei Gerichten und Versicherungsträgern erforderlich machen.

Altershilfe: Rückgang der Freiwilligenarbeit befürchtet

Die Freiwilligenarbeit hat im Bereich der Altershilfe eine grosse Bedeutung. Der Regierungsrat befürchtet, dass die geplante restriktive Definition der Freiwilligenarbeit als Einsatz ohne Entschädigung und ohne Pauschalspesen zu einem zusätzlichen Rückgang ehrenamtlichen Engagements führen wird. Dies würde die Finanzierung hin zu den Kantonen bzw. den Gemeinden verlagern. Der Regierungsrat verlangt deshalb, auf die geplante Präzisierung zu verzichten. Hinzu kommt: Der Bund will sich neu nur noch mit maximal 50 Prozent an den Kosten der Organisationen der Altershilfe beteiligen. Dadurch werden etablierte und sinnvolle Angebote in der Altershilfe gefährdet (z.B. Sozialberatung). Der Regierungsrat verlangt deshalb, dass der Bund darauf verzichtet, seinen Anteil zu reduzieren. Oder dann müsste die Finanzierungslimite deutlich angehoben werden.