Medienmitteilung

«Zäme uf Distanz» – Kanton Solothurn lanciert eigene Kampagne

  • 24.04.2020

Distanz halten ist und bleibt, zusammen mit der Händehygiene, eine zentrale Massnahme im Kampf gegen Corona. Der Kanton Solothurn fordert die Bevölkerung mit einer neuen Kampagne auf, im Kampf gegen das Virus nicht nachzulassen und weiterhin achtsam zu sein.

Trotz der angekündigten Lockerungsmassnahmen per 27. April bleiben die Verhaltensanweisungen an die Bevölkerung zentral, um die Ausbreitung des Coronavirus weiterhin einzudämmen. Unter dem Titel «Zäme uf Distanz» lanciert der Kanton Solothurn deshalb – ergänzend zum BAG - eine Sensibilisierungskampagne. Mit Luftballon und Kaktus als Motive und in den Erkennungsfarben der nationalen Corona-Kampagne soll in allen Solothurner Gemeinden auf Plakaten ans Abstandhalten erinnert werden.

In den Sozialen Medien wird die Kampagne durch eine Serie von Video-Statements ausgewählter Solothurner Kulturschaffender sowie Sportlerinnen und Sportler begleitet. Den Start der im «Home Office» erstellten Clips macht Schriftsteller Pedro Lenz. Weitere Elemente der Kampagne sind zurzeit in Planung.

Veranstaltungs- und Versammlungsverbot gilt weiter
Auch wenn einzelne Geschäfte ab nächstem Montag – unter Auflagen – wieder geöffnet sein werden, gilt weiterhin das Versammlungs- und Veranstaltungsverbot: Gruppen von mehr als fünf Personen sind nicht erlaubt. Der Abstand von zwei Metern muss zwingend eingehalten werden. Dies gilt insbesondere auch für Veranstaltungen zum 1. Mai und die Aktivitäten der «Stäcklibuebe». Diese sind in diesem Jahr untersagt. 

Schutzkonzepte und Kontrollen
BAG und SECO haben für die Branchenorganisationen ein Musterschutzkonzept und für die Unternehmen Standard-Schutzkonzepte erstellt. Die Standard-Schutzkonzepte sind tätigkeitsspezifisch aufgebaut. Einerseits für Bau- und Gartenfachmärkte, einschliesslich Gärtnereien und Blumenläden und andererseits für Betriebe mit personenbezogenen Dienstleistungen mit Körperkontakt. Wer am Montag sein Geschäft öffnet, muss ein Schutzkonzept vorweisen können.

Das Arbeitsinspektorat des AWA wird zusammen mit der Polizei Kanton Solothurn Kontrollen durchführen. In einem ersten Schritt werden allfällige Unzulänglichkeiten besprochen und Lösungsvorschläge aufgezeigt. Sollten gravierende Mängel festgestellt werden und zeigt sich der Geschäftsführer nicht einsichtig, ist jedoch mit Strafanzeigen zu rechnen.  

Matura- und FMS-Prüfungen vorläufig sistiert
Aufgrund der ausserordentlichen Lage hat Bildungsdirektor Remo Ankli die festgelegten Prüfungstermine für die Abschlussklassen der Gymnasien und Fachmittelschulen bis auf Weiteres sistiert. Ein allfälliges Verschiebedatum sowie die gesamte Prüfungsorganisation kann erst bestimmt werden, wenn der Bundesrat definitiv über die Abschlussprüfungen entschieden hat. Die Schweizerische Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren (EDK) hat dem Bundesrat beantragt, per Notverordnung zu verfügen, dass die Kantone nicht nur auf die mündlichen, sondern auch auf die schriftlichen Maturitätsprüfungen verzichten können. Mit diesem Entscheid kann Qualität und Gleichwertigkeit gewährleistet werden – vorausgesetzt, dass sich Kantone, die keine Prüfungen durchführen, auf Erfahrungsnoten abstützen.

Bildungsdirektor Remo Ankli begrüsst einen möglichen Wegfall der Abschlussprüfungen. Für den Fall, dass der Bundesrat den EDK-Beschluss gutheisst und damit den Kantonen die Wahl lässt, wird der Kanton Solothurn auf Abschlussprüfungen verzichten.

Der Sistierungsbeschluss erfolgt koordiniert mit den Kantonen Basel-Landschaft und Basel-Stadt, die ebenfalls bereits Anfang Mai mit den schriftlichen Prüfungen beginnen würden.

Beurteilung in der Volksschule
Für die Volksschule gilt: Das Jahreszeugnis am Ende der Primarstufe stützt sich auf die beurteilten Leistungen während der Zeit des Präsenzunterrichtes. Schülerinnen und Schüler der Sekundarschule erhalten ein Semesterzeugnis ohne Beurteilung der Fachleistungen durch Noten. In allen Zeugnissen wird eine Bemerkung zum Zeitraum des ausgesetzten Präsenzunterrichtes angefügt. Die Promotionsbedingungen, welche am Ende des ersten Semesters des Schuljahres erfüllt oder nicht erfüllt waren, werden auch auf für das zweite Semester übertragen. Für den Wechsel in ein höheres Anforderungsniveau der Sekundarschule ist die Notensumme im Zeitraum von Anfang Schuljahr bis zum 13. März 2020 massgebend.