Hintergrund: Das 30-jährige Waldgesetz benötigt eine Erneuerung und muss auf die Entwicklungen und Herausforderungen der Gegenwart und Zukunft angepasst werden. Dabei stehen Fragen der Waldnutzung, der Naturgefahren und des Klimawandels im Fokus. Die Umwelt-, Bau- und Wirtschaftskommission UMBAWIKO erkennt die Notwendigkeit einer Gesetzeserneuerung an und stimmt dem totalrevidierten kantonalen Waldgesetz einstimmig zu – mit einer Ergänzung: Bei Bauten und Anlagen, die weniger als 20 Meter vom Wald entfernt stehen, haften die Eigentümer und Eigentümerinnen des Waldes nicht für mögliche Schäden. Damit wird eine bestehende Regelung aus dem Planungs- und Baugesetz ins Waldgesetz (PBG) übernommen.
Die Gesetzesvorlage soll voraussichtlich in der November-Session des Kantonsrates behandelt werden.
Die wichtigsten Neuerungen im Überblick
Das neue Waldgesetz berücksichtigt unter anderem:
klare Regelungen für Fahrradverkehr und Reiten im Wald
die Einführung einer flächendeckenden statischen Waldgrenze
präzisierte Bestimmungen im Bereich Naturgefahren
den Umgang mit den Folgen des Klimawandels
ein neues Instrument im bisherigen Förderungssystem.