Medienmitteilung

Zustimmung zum revidierten Waldgesetz – mit Ergänzung

  • 26.09.2025

Die Umwelt-, Bau- und Wirtschaftskommission stimmt der Totalrevision des Solothurner Waldgesetzes zu. Mit der Anpassung wird das über 30 Jahre alte Gesetz an Herausforderungen wie Klimawandel, Naturgefahren und veränderte Nutzungsansprüche angepasst. Zusätzlich beantragt die Kommission die Ergänzung, dass Waldeigentümer und Waldeigentümer-innen nicht für Schäden an Werken haften, welche näher als 20 Meter am Wald stehen.

Hintergrund: Das 30-jährige Waldgesetz benötigt eine Erneuerung und muss auf die Entwicklungen und Herausforderungen der Gegenwart und Zukunft angepasst werden. Dabei stehen Fragen der Waldnutzung, der Naturgefahren und des Klimawandels im Fokus. Die Umwelt-, Bau- und Wirtschaftskommission UMBAWIKO erkennt die Notwendigkeit einer Gesetzeserneuerung an und stimmt dem totalrevidierten kantonalen Waldgesetz einstimmig zu – mit einer Ergänzung: Bei Bauten und Anlagen, die weniger als 20 Meter vom Wald entfernt stehen, haften die Eigentümer und Eigentümerinnen des Waldes nicht für mögliche Schäden. Damit wird eine bestehende Regelung aus dem Planungs- und Baugesetz ins Waldgesetz (PBG) übernommen.

Die Gesetzesvorlage soll voraussichtlich in der November-Session des Kantonsrates behandelt werden.

Die wichtigsten Neuerungen im Überblick

Das neue Waldgesetz berücksichtigt unter anderem:

  • klare Regelungen für Fahrradverkehr und Reiten im Wald

  • die Einführung einer flächendeckenden statischen Waldgrenze

  • präzisierte Bestimmungen im Bereich Naturgefahren

  • den Umgang mit den Folgen des Klimawandels

  • ein neues Instrument im bisherigen Förderungssystem.