Hintergrund: Gemäss Vorgaben des Bundes sind alle Kantone verpflichtet, Stand- und Durchgangsplätze für Fahrende zur Verfügung zu stellen. Das Bau- und Justizdepartement hat entsprechende Standortabklärungen vorgenommen, zwei Standorte erweisen sich als sehr geeignet: der ehemalige kantonale Werkhof am Chesslerweg in Härkingen sowie das Gebiet Tscharandimatt an der Bürenstrasse in Biberist. In Härkingen soll ein Standplatz mit etwa zehn Stellplätzen erstellt werden, der dem stationären Aufenthalt insbesondere über die Wintermonate dient. In Biberist handelt es sich um einen kombinierten Stand- und Durchgangsplatz mit zehn bis fünfzehn Stellplätzen. Letzterer ist insbesondere auf den kurzfristigen Aufenthalt von wenigen Wochen während der sommerlichen Reisetätigkeit ausgerichtet. Die weiteren Arbeiten erfolgen unter Einbezug der betroffenen Gemeinden und werden von einer fachlich breit abgestützten kantonalen Arbeitsgruppe begleitet, die der Regierungsrat im August 2023 eingesetzt hatte.
Schweizer Fahrende (Jenische und Sinti) sind eine anerkannte nationale Minderheit. Damit sie ihre Kultur leben können, sind sie auf angemessene Halteplätze angewiesen. Im Kanton Solothurn gibt es bis anhin nur einen Durchgangsplatz in Grenchen.
Die öffentlichen Informationsveranstaltungen finden statt am:
11.11.2024, 19 Uhr, Alte Turnhalle, Bernstrasse 7, Biberist
13.11.2024, 19 Uhr, Fröschensaal, Mehrzweckgebäude, Fröschengasse 10, Härkingen