Hauptinhalt
Suche
Gesucht nach .
Es wurden 118 Ergebnisse gefunden.
Ergebnisse einschränken
Ergebnisse einschränken
Nach Alter einschränken:
Nach Organisation einschränken:
Suchergebnisse
Zeige Ergebnisse 1 bis 10 von 118.-
Merkblätter Merkblatt zur Vorbereitung der Heirat und zum Familiennachzug (pdf, 97KB) Merkblatt Familiennachzug (pdf, 96KB) Merkblatt zur Einreise in die Schweiz im Rahmen des Nachzuges (pdf, 150KB) G
-
Susanne Schaffner Frau Landammann, Departement des Innern Mehr Remo Ankli Vize-Landammann, Departement für Bildung und Kultur Mehr Roland Heim Finanzdepartement Mehr Roland Fürst Bau- und Justizdepart
-
Wer sind wir? Das Migrationsamt (MISA) des Kantons Solothurn ist dem Departement des Innern angegliedert und zuständig für migrationsrechtliche Belange sowie für sämtliche Aufgaben im Zusammenhang mit
-
Ich (Arbeitgeber) möchte eine Person aus einem Drittstaatenland anstellen Beschäftigungsgesuch Drittstaat (pdf, 154KB) Ich (Arbeitgeber) möchte eine Person aus Kroatien anstellen Beschäftigungsgesuch
-
Am 1. Juli 2013 ist Kroatien der Europäischen Union beigetreten. Die Erweiterung des Freizügigkeitsabkommens auf Kroatien wurde in einem neuen Protokoll III ausgehandelt. Das Protokoll III tritt am 1.
-
Für Angehörige der EU/EFTA-Staaten gilt die vollständige Personenfreizügigkeit. Konkret gilt dies für Staatsangehörige folgender Länder: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, F
-
Grenzgängerinnen und Grenzgänger aus einem Mitgliedstaat der EU/EFTA, die in der Schweiz eine Stelle antreten, erhalten eine Grenzgängerbewilligung, wenn die Dauer ihrer Erwerbstätigkeit drei Monate ü
-
Die Aufnahme einer selbständigen Erwerbstätigkeit ist für Neueinreisende EU/EFTA-Staatsangehörige bewilligungspflichtig. Sie erhalten eine erstmalige Aufenthaltsbewilligung EU/EFTA sofern sie bereits
-
Angehörige der EU/EFTA-Mitgliedstaaten und Arbeitnehmende, die von Unternehmen oder Gesellschaften mit Sitz in einem Mitgliedstaat der EU/EFTA in die Schweiz entsandt werden, benötigen für einen Aufen
-
Vorübergehende Aufenthalte zum Zweck der Erbringung von Dienstleistungen ausserhalb spezieller Dienstleistungsabkommen, die mehr als 90 Arbeitstage pro Kalenderjahr dauern, fallen nicht unter den Gelt