Hauptinhalt

Suche

Nichts gefunden für .

Nach Alter einschränken:

Nach Organisation einschränken:

Suchergebnisse

Zeige Ergebnisse 71 bis 80 von 358.
  1. Gemeindezusammenarbeit - Fusion - Möglichkeiten Das kantonale Gemeindegesetz sieht im achten Titel (§§ 164 ff.) verschiedene Formen der Zusammenarbeit zwischen Gemeinden vor. Gemeinden können Zweckver
  2. Gemeindeorganisation - Einführung In der Gemeindeordnung hält jede Gemeinde fest, ob sie den Stimmbürger direkt an einer Gemeindeversammlung über Sachfragen entscheiden lassen will oder ob sie sich ei
  3. Mit der wirkungsorientierten Gemeindeführung (WoG) bezeichnet man alle Bestrebungen, die dahin zielen, die Handlungsfähigkeit der Gemeinden gegen innen und gegen aussen zu verbessern. Interne Reorgani
  4. Die Mitarbeitenden des AGEM und der Zivilstandsämter erbringen Dienstleistungen für Menschen und Gemeinden. Diese Dienstleistungen sind das Produkt aus einem optimalen Einsatz der Ressourcen und der o
  5. Hinweise zur Adoption nach Schweizer Recht Nach Schweizer Recht können Personen adoptieren, welche in der Schweiz Wohnsitz haben. Die internationale Adoption richtet sich nach dem sogenannten «Haager
  6. Die Aufgaben im Bereich Zivilstandswesen Aufsicht über die Zivilstandsämter Beratung und Unterstützung der Zivilstandsämter Mitwirkung bei der Registerführung und beim Vorbereitungsverfahren der Ehesc
  7. Welches Zivilstandsamt ist für die Vorbereitung der Eheschliessung und Trauung zuständig? Verlobte, die sich in der Schweiz trauen lassen wollen, wenden sich persönlich an das Zivilstandsamt am schwei
  8. Kontaktaufnahme Wir bitten Sie die Zivilstandsämter grundsätzlich per E-Mail und per Telefon bezüglich Ihrer Anliegen zu kontaktieren. Auszüge aus dem Zivilstandsregister respektive aus dem Personenst
  9. Nach § 5 Vollzugsverordnung zum Gesetz über das Kantons, und Gemeindebürgerrecht (Bürgerrechtsverordnung) vom 4. Dezember 2006 (BGS 112.12) hat eine einbürgerungswillige Person verschiedenste vorgesch
  10. Ausländische Ehepartner von Schweizerinnen oder Schweizern, die seit einem Jahr in der Schweiz wohnen, können grundsätzlich die erleichterte Einbürgerung nach einer dreijährigen Ehedauer beantragen, s