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Integration ist ein gegenseitiger Prozess und erfordert die Bereitschaft sämtlicher Akteure: Bund, Kantone, Städte, Gemeinden, Verbände, Vereine, ausländische Staatsangehörige, Schweizer Bürger). Aufe
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Informationen zur Einbürgerung finden Sie auf der Website des Amts für Gemeinden, Abteilung Bürgerrecht . Seitenleiste Sie befinden sich gerade in: Migrationsamt Links Amt für Gemeinden
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Einreise und Aufenthalt Die Voraussetzungen für die Einreise in die Schweiz sind je nach Aufenthaltszweck (z.B. Tourismus, Besuch, Erwerbstätigkeit, Familiennachzug oder Studium) und je nach Staatsang
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Drittstaatsangehörige, die zur Aufnahme einer selbständigen Erwerbstätigkeit in die Schweiz einreisen wollen, müssen ein Gesuch beim Migrationsamt einreichen. Gemäss Art. 19 AIG können Drittstaatsange
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Dienstleistungen bis 90 Tage in den Branchen Baugewerbe, Gartenbau, Reinigungsgewerbe in der Industrie sowie Bewachungs- und Sicherheitsdienst sind bewilligungspflichtig. Dienstleistungen, die sich au
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Einreisedatum Merkblatt Einreisedatum (pdf, 97KB) Infoblatt Integrationskriterien Infoblatt Integrationskriterien (pdf, 181KB) Merkblatt zum Nachweis von Sprachkompetenzen bei der Erteilung einer Aufe
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Gesuch Niederlassungsbewilligung (pdf, 73KB) Seitenleiste Sie befinden sich gerade in: Migrationsamt
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Als Verlust gilt jegliches Abhandenkommen des Ausweises, namentlich durch Diebstahl, Verlieren oder vollständige Zerstörung. Der Verlust eines Ausweises ist sofort nach dessen Feststellung der örtlich
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Erlöschen Eine Bewilligung erlischt: mit der Abmeldung ins Ausland mit der Erteilung einer Bewilligung in einem anderen Kanton mit Ablauf der Gültigkeitsdauer der Bewilligung mit der Ausweisung mit (d
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Die Regelung zur Zulassung zum Arbeitsmarkt für Drittstaatsangehörige richtet sich nach dem Ausländer- und Integrationsgesetz (AIG) und der Verordnung über Zulassung, Aufenthalt und Erwerbstätigkeit (