Hauptinhalt
Suche
Gesucht nach .
Es wurden 229 Ergebnisse gefunden.
Ergebnisse einschränken
Ergebnisse einschränken
Nach Alter einschränken:
Nach Organisation einschränken:
Suchergebnisse
Zeige Ergebnisse 71 bis 80 von 229.-
Wo kann ich Reklamationen zur Hygiene von Lebensmittelbetrieben anbringen? Als erstes beim Chef des betroffenen Betriebes. So kann dieser den Fehler korrigieren. Falls Sie kein Gehör finden oder schwe
-
Die asiatische Tigermücke ist eine lästige, gebietsfremde Stechmückenart. Sie kann zudem das Potenzial, exotische Krankheiten zu übertragen. 2003 wurde sie erstmals in der Schweiz nachgewiesen. Von It
-
Was ist eigentlich neu? Die KVG-Grundleistungen an die Spitalkosten werden neu - mit Ausnahme der Psychiatrie und Rehabilitation - in der ganzen Schweiz mit Fallpauschalen (Diagnosis Related Groups, k
-
Selbstkontrolle Pflicht zur Selbstkontrolle im Lebensmittelbetrieb (pdf, 42KB) Lebensmittelrechtliche Temperaturvorschriften (pdf, 49KB) Führen von Restaurationsbetrieben an Festen, Anlässen und Messe
-
Neues Coronavirus (COVID-19) Informationen zur Lebensmittelsicherheit Mehr Trink-, Dusch- und Badewasser Mehr Konsumenten Informationen für Konsumentinnen und Konsumenten Mehr Anbieter und Hersteller
-
Eine Berufsausübungs- und/oder Betriebsbewilligung (BAB und BB) erhalten Personen bzw. Einrichtungen, welche die geltenden Vorschriften des Gesundheitsgesetzes und der Vollzugsverordnung zum Gesundhei
-
Akutsomatik Spitalliste Akutsomatik gültig ab 01.01.2019 (pdf, 61KB) Spitalliste Akutsomatik gültig ab 01.01.2018 (pdf, 64KB) Spitalliste Akutsomatik gültig ab 01.01.2017 (pdf, 66KB) Spitalliste Akuts
-
Informationen zur Heilmittelsicherheit Um die Arzneimittelsicherheit in der Schweiz kontinuierlich zu verbessern, ist die Meldung unerwünschter Arzneimittelwirkungen (UAW) von grosser Bedeutung. Das S
-
Mengenbegrenzung beim Verordnen gemäss Art. 47 Abs. 2 der Betäubungsmittel-kontrollverordnung : Die mit dem nummerierten Betäubungsmittelrezept zu verschreibende Menge darf nicht über den Bedarf für d
-
Mit Vollendung des 75. Altersjahres erlischt die BAB von Gesetzes wegen, sofern nicht der ärztliche Nachweis für eine in physischer und psychischer Hinsicht einwandfreie Berufsausübung erbracht wird.