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  1. Die Luftreinhaltung des Strassenverkehrs ist in der Strassenverkehrsgesetzgebung des Bundes geregelt. Kanton und Gemeinden können aber als Strasseneigentümer im Rahmen der Raum- und Verkehrsplanung un
  2. Das Bundesrecht regelt die lufthygienischen Anforderungen an Partikelfiltersysteme von stationären dieselbetriebenen Anlagen und dieselbetriebenen Anlagen auf Baustellen. Partikelfilterpflicht - was g
  3. Beim Umschlag von Benzin und beim Betanken von Fahrzeugen entstehen giftige Benzindämpfe. Sie belasten die Umwelt und gefährden die Gesundheit (krebserregendes Benzol). Als Vorläufersubstanzen tragen
  4. Die Landwirtschaft trägt wesentlich zur Luftbelastung bei. Vorallem die Ammoniak-Emissionen aus der Tierhaltung führen zur Überdüngung von Wäldern, Schutzgebieten und Oberflächengewässern. Ammoniak tr
  5. Baubewilligungspflicht berücksichtigen Die Abdeckung von Güllelagern ist grundsätzlich baubewilligungspflichtig. Eine Ausnahme bildet die Kategorie «Schwimmende und teilschwimmende Folien». Schwimmend
  6. Beim Güllen mit dem herkömmlichen Prallteller entweicht viel Ammoniak in die Atmosphäre und gelangt so in Wälder, Gewässer und ökologisch wertvolle Biotope. Ammoniak führt zu Überdüngungen und Bodenve
  7. Für die Beurteilung der Zumutbarkeit von Gerüchen aus der landwirtschaftlichen Tierhaltung dient die Empfehlung der Eidgenössischen Forschungsanstalt für Agrarwirtschaft und Landtechnik in Tänikon (FA
  8. Die Luftreinhalte-Verordnung verlangt, dass Emissionen möglichst nahe am Ort ihrer Entstehung und möglichst vollständig erfasst werden. Zudem sind sie so abzuleiten, dass keine übermässigen Immissione
  9. Auf Baustellen entstehen verschiedene Luftschadstoffe. Sichtbare Zeichen sind zum Beispiel Rauch- und Staubfahnen. Unsichtbar, aber umso gefährlicher, sind die lungengängigen Feinpartikel im Abgas von
  10. Die Luftreinhaltung bezweckt Menschen, Tiere, Pflanzen, ihre Lebensgemeinschaften und Lebensräume sowie den Boden vor schädlichen oder lästigen Luftverunreinigungen zu schützen. Dazu sind schädliche E