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  1. Lokale Massnahmen gegen die Vogelgrippe Das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen verfügt über die gesamte Schweiz ab dem 27. Mai 2023 bis 31. Juli 2023 eine Beobachtungspflicht für
  2. Vogelgrippe Ab dem 27. Mai 2023 bis zum 31. Juli 2023 gilt in der gesamten Schweiz eine Beobachtungspflicht für Halterinnen und Halter von Hausgeflügel, um Seucheneinträge möglichst schnell zu entdeck
  3. Leiter Katastrophenvorsorge, Stv. Chef AMB Stotzer Christoph Telefon 062 311 94 66 Christoph.Stotzer@vd.so.ch Stv. Leiter Katastrophenvorsorge Mikolasek Thomas Telefon 062 311 94 68 Thomas.Mikolasek@v
  4. Abteilung Militärverwaltung / Kreiskommando Die Abteilung Militärverwaltung / Kreiskommando ist für die kantonalen militärischen Belange zuständig und ist Anlaufstelle für militärische Auskünfte. Die
  5. Lagebeurteilung ab 26.05.2023 (nächste Beurteilung folgt voraussichtlich am 01.06.2023) Im ganzen Kanton gilt Gefahrenstufe 2 "mässig" Es besteht die Gefahr, dass kleine Feuer entstehen, die sich auch
  6. Ein Registraturplan sollte während mehrerer Jahre verwendet werden können, deshalb muss er ausbaufähig sein. Um künftige Aufgaben und Kompetenzen möglichst am logischen Ort integrieren zu können, empf
  7. Empfohlen wird zur Gliederung der Rubriken die sogenannte "Freie Zehnergliederung" (Dezimalklassifikation: Zahlen 01-99), z.B. 4.6.1 bzw. 04.06.01 Kombinationen von römischen und arabischen Zahlen und
  8. Sachsystematisch nach Haupt- und Untergruppen . Ergänzungen mit numerischen, alphabetischen, chronologischen oder geographischen Ordnungskriterien sind möglich. Beispiel: 04 Kantonsbehörden Hauptgrupp
  9. Landumlegungen (vertragliche Landumlegungen, Güterregulierungen) ordnen das Grundeigentum im ländlichen Raum neu. Die Landwirtinnen und Landwirte profitieren von Parzellen, die besser bewirtschaftet w
  10. Montag: geschlossen Dienstag - Freitag: 08:00 - 17:00 Uhr Zwischen 12.00 und 13.30 Uhr erteilt die Lesesaalaufsicht keine fachlichen Auskünfte. Die Bestellungen werden von 8.00–9.00, 9.30–11.30, 13.45