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Kindesunterhalt Die Eltern tragen die Hauptverantwortung, für den Unterhalt des Kindes aufzukommen. Verheiratete und in einem gemeinsamen Haushalt lebende Eltern bestreiten den Kindesunterhalt in der
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Das Kindeswohl gilt als Leitmotiv in allen wesentlichen Fragen, die Betreuung, Erziehung und Bildung des Kindes betreffen. Es umfasst das gesamte Wohlergehen und die Entwicklung eines Kindes. Dazu geh
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Kann eine schutzbedürftige Person nicht ausreichend durch das private Umfeld, gemeinnützige Organisationen oder öffentliche Dienste unterstützt werden, kann sie zu ihrem Schutz von der KESB unter Beis
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Eine Person, die an einer psychischen Störung oder an geistiger Behinderung leidet oder schwer verwahrlost ist, darf in einer geeigneten Einrichtung untergebracht werden, wenn die nötige Behandlung od
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Das Handlungsfähigkeitszeugnis dient als Bestätigung, dass eine umfassende Geschäftsfähigkeit besteht. Sie erhalten das Handlungsfähigkeitszeugnis bei Ihrer zuständigen Kindes- und Erwachsenenschutzbe
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Leben die Eltern in getrennten Haushalten, haben das Kind und der nicht sorgeberechtigte Elternteil gegenseitig einen Anspruch auf (dem Kindeswohl entsprechenden) persönlichen Verkehr. Sind die Eltern
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Die elterliche Sorge umfasst sämtliche Rechte und Pflichten, die sich aus dem Kindsverhältnis ergeben. Die elterliche Sorge beinhaltet namentlich die Pflege und Erziehung, die Ausbildungsverschaffung,
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Liegt eine Gefährdung des Kindeswohls vor und wollen bzw. können die Eltern diese nicht beseitigen, stehen der KESB vier verschiedene Kindesschutzmassnahmen zur Verfügung, welche unterschiedlich stark
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Kreisschreiben Nr. 1/2018 - Ausführungsbestimmungen kommunale Rechnungsführung bei Planungsausgleich (28.09.2018) (pdf, 143 KB) Kreisschreiben Nr. 2/2020 - Steuerabrechnung im Einheitsbezug Neben- und
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Aktuell Abschluss der Einführung Internes Kontrollsystem (IKS) bei den Einwohnergemeinden per 1. Januar 2024 Kreisschreiben Nr. 6/2023 (pdf, 256 KB) Einführung Internes Kontrollsystem (IKS) bei den Ei