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  1. Berufsausübungsbewilligung (BAB) Einer Berufausübungsbewilligung (BAB) bedarf: Wer in eigener fachlicher Verantwortung eine Tätigkeit im Bereich des Gesundheitswesens ausübt (und dessen / deren Stellv
  2. Es ist gesetzlich festgelegt, welche Krankheiten von Tieren staatlich bekämpft oder überwacht werden. Die Tierseuchengesetzgebung listet bestimmte übertragbare, meldepflichtige Tierkrankheiten auf, di
  3. Definition Im Zusammenhang mit der Tierhaltung versteht man unter Biosicherheit alle Massnahmen, welche das Risiko eines Krankheits- oder Erregereintrags und das Ausbreiten von Erkrankungen innerhalb
  4. Wenn eine Person ihre Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht mehr selbst regeln und sich die Hilfe auch nicht anders holen kann, kann die KESB eine Beistandschaft anordnen. Eine Beistandschaft wird
  5. Volljährige Personen können grundsätzlich selber handeln, da sie die Auswirkungen ihres Handelns abschätzen können. Haben sie in gewissen Bereichen Mühe, können sie sich bei anderen Personen oder bei
  6. Die Schule sowie der Kindergarten spielen im Kindesschutz eine wichtige Rolle. Lehrpersonen oder auch Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeiter können mit ihren Beobachtungen zur frühen Erkennu
  7. Das Kindeswohl umfasst alle Aspekte der Entwicklung eines Kindes. Zu diesen Aspekten gehören ausreichende Ernährung, ein Dach über dem Kopf, wettergerechte Kleidung, Schutz vor körperlicher, seelische
  8. Kinder und Jugendliche haben Anspruch auf besonderen Schutz und auf Förderung ihrer Entwicklung. Dafür sind normalerweise die Eltern verantwortlich. Sie treffen Entscheidungen für die Kinder und Jugen
  9. Sömmerungsbetriebe werden während der Alpsaison bewirtschaftet und dienen der Sömmerung von raufutterverzehrenden Nutztieren. Diese saisonale Bewirtschaftung ist der Hauptunterschied zu den Ganzjahres
  10. Erwachsene schützen Die KESB schützt die Schwächsten unserer Gesellschaft, vor allem ältere Menschen. Mehr zu Beistandschaften und weiteren Möglichkeiten der Unterstützung. Mehr Meldung an die KESB Si