Hauptinhalt
Suche
Nichts gefunden für .
Ergebnisse einschränken
Ergebnisse einschränken
Nach Alter einschränken:
Nach Organisation einschränken:
Suchergebnisse
Zeige Ergebnisse 41 bis 50 von 3256.-
Folgende Informationen richten sich an Fachpersonen, welche in ihrer beruflichen Tätigkeit mit dem Kinds- und Erwachsenenschutz in Berührung kommen und deshalb besonderer Anweisungen bedürfen. Wie die
-
Eine Privatperson kann freiwillig ein Mandat übernehmen, sofern sie die Voraussetzungen für die Übernahme einer Beistandschaft erfüllt. Die Person muss geeignet sein, über die erforderliche Zeit verfü
-
Soll eine urteilsunfähige Person über eine längere Zeitdauer in einem Wohn- oder Pflegeheim betreut werden, muss von einer bei medizinischen Massnahmen vertretungsbefugten Person ein schriftlicher Bet
-
In einer Patientenverfügung kann eine handlungsfähige Person für den Fall künftiger Urteilsunfähigkeit vorausschauend festhalten, welche medizinischen Massnahmen sie ablehnt und welchen sie zustimmt.
-
In einem Vorsorgeauftrag kann eine handlungsfähige Person vorausschauend festhalten, welche natürliche oder juristische Person sie in Zukunft vertreten soll, wenn sie beispielsweise aufgrund einer sch
-
Kann eine schutzbedürftige Person nicht ausreichend durch das private Umfeld, gemeinnützige Organisationen oder öffentliche Dienste unterstützt werden, kann sie zu ihrem Schutz von der KESB unter Beis
-
Eine Person, die an einer psychischen Störung oder an geistiger Behinderung leidet oder schwer verwahrlost ist, darf in einer geeigneten Einrichtung untergebracht werden, wenn die nötige Behandlung od
-
Das Handlungsfähigkeitszeugnis dient als Bestätigung, dass eine umfassende Geschäftsfähigkeit besteht. Sie erhalten das Handlungsfähigkeitszeugnis bei Ihrer zuständigen Kindes- und Erwachsenenschutzbe
-
Das am 1. Januar 2013 in Kraft getretene neue Erwachsenenschutzrecht löst das bisherige Vormundschaftsrecht ab und gewichtet die Selbstbestimmung und Individualität der schutzbedürftigen Erwachsenen m
-
Kindesunterhalt Die Eltern tragen die Hauptverantwortung, für den Unterhalt des Kindes aufzukommen. Verheiratete und in einem gemeinsamen Haushalt lebende Eltern bestreiten den Kindesunterhalt in der