Hauptinhalt

Suche

Nichts gefunden für .

Nach Alter einschränken:

Nach Organisation einschränken:

Suchergebnisse

Zeige Ergebnisse 41 bis 50 von 3256.
  1. Folgende Informationen richten sich an Fachpersonen, welche in ihrer beruflichen Tätigkeit mit dem Kinds- und Erwachsenenschutz in Berührung kommen und deshalb besonderer Anweisungen bedürfen. Wie die
  2. Eine Privatperson kann freiwillig ein Mandat übernehmen, sofern sie die Voraussetzungen für die Übernahme einer Beistandschaft erfüllt. Die Person muss geeignet sein, über die erforderliche Zeit verfü
  3. Soll eine urteilsunfähige Person über eine längere Zeitdauer in einem Wohn- oder Pflegeheim betreut werden, muss von einer bei medizinischen Massnahmen vertretungsbefugten Person ein schriftlicher Bet
  4. In einer Patientenverfügung kann eine handlungsfähige Person für den Fall künftiger Urteilsunfähigkeit vorausschauend festhalten, welche medizinischen Massnahmen sie ablehnt und welchen sie zustimmt.
  5. In einem Vorsorgeauftrag kann eine handlungsfähige Person vorausschauend festhalten, welche natürliche oder juristische Person sie in Zukunft vertreten soll, wenn sie beispielsweise aufgrund einer sch
  6. Kann eine schutzbedürftige Person nicht ausreichend durch das private Umfeld, gemeinnützige Organisationen oder öffentliche Dienste unterstützt werden, kann sie zu ihrem Schutz von der KESB unter Beis
  7. Eine Person, die an einer psychischen Störung oder an geistiger Behinderung leidet oder schwer verwahrlost ist, darf in einer geeigneten Einrichtung untergebracht werden, wenn die nötige Behandlung od
  8. Das Handlungsfähigkeitszeugnis dient als Bestätigung, dass eine umfassende Geschäftsfähigkeit besteht. Sie erhalten das Handlungsfähigkeitszeugnis bei Ihrer zuständigen Kindes- und Erwachsenenschutzbe
  9. Das am 1. Januar 2013 in Kraft getretene neue Erwachsenenschutzrecht löst das bisherige Vormundschaftsrecht ab und gewichtet die Selbstbestimmung und Individualität der schutzbedürftigen Erwachsenen m
  10. Kindesunterhalt Die Eltern tragen die Hauptverantwortung, für den Unterhalt des Kindes aufzukommen. Verheiratete und in einem gemeinsamen Haushalt lebende Eltern bestreiten den Kindesunterhalt in der