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  1. So verschiedenartig die Industriebetriebe im Kanton sind, ist auch das anfallende Abwasser in diesen Betrieben. Es kann nicht in jedem Fall mit dem häuslichen Abwasser in einer zentralen Abwasserreini
  2. VOC (Volatile Organic Compounds) sind leichtflüchtige organische Verbindungen. Sie werden in verschiedensten gewerblichen und industriellen Prozessen und in Reinigungsmitteln verwendet. Gelangen diese
  3. Die Luftreinhaltung des Strassenverkehrs ist in der Strassenverkehrsgesetzgebung des Bundes geregelt. Kanton und Gemeinden können aber als Strasseneigentümer im Rahmen der Raum- und Verkehrsplanung un
  4. Das Bundesrecht regelt die lufthygienischen Anforderungen an Partikelfiltersysteme von stationären dieselbetriebenen Anlagen und dieselbetriebenen Anlagen auf Baustellen. Partikelfilterpflicht - was g
  5. Beim Umschlag von Benzin und beim Betanken von Fahrzeugen entstehen giftige Benzindämpfe. Sie belasten die Umwelt und gefährden die Gesundheit (krebserregendes Benzol). Als Vorläufersubstanzen tragen
  6. Die Landwirtschaft trägt wesentlich zur Luftbelastung bei. Vorallem die Ammoniak-Emissionen aus der Tierhaltung führen zur Überdüngung von Wäldern, Schutzgebieten und Oberflächengewässern. Ammoniak tr
  7. Baubewilligungspflicht berücksichtigen Die Abdeckung von Güllelagern ist grundsätzlich baubewilligungspflichtig. Eine Ausnahme bildet die Kategorie «Schwimmende und teilschwimmende Folien». Schwimmend
  8. Beim Güllen mit dem herkömmlichen Prallteller entweicht viel Ammoniak in die Atmosphäre und gelangt so in Wälder, Gewässer und ökologisch wertvolle Biotope. Ammoniak führt zu Überdüngungen und Bodenve
  9. Für die Beurteilung der Zumutbarkeit von Gerüchen aus der landwirtschaftlichen Tierhaltung dient die Empfehlung der Eidgenössischen Forschungsanstalt für Agrarwirtschaft und Landtechnik in Tänikon (FA
  10. Die Luftreinhalte-Verordnung verlangt, dass Emissionen möglichst nahe am Ort ihrer Entstehung und möglichst vollständig erfasst werden. Zudem sind sie so abzuleiten, dass keine übermässigen Immissione