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  1. Das am 1. Januar 2013 in Kraft getretene neue Erwachsenenschutzrecht löst das bisherige Vormundschaftsrecht ab und gewichtet die Selbstbestimmung und Individualität der schutzbedürftigen Erwachsenen m
  2. Kindesunterhalt Die Eltern tragen die Hauptverantwortung, für den Unterhalt des Kindes aufzukommen. Verheiratete und in einem gemeinsamen Haushalt lebende Eltern bestreiten den Kindesunterhalt in der
  3. Leben die Eltern in getrennten Haushalten, haben das Kind und der nicht sorgeberechtigte Elternteil gegenseitig einen Anspruch auf (dem Kindeswohl entsprechenden) persönlichen Verkehr. Sind die Eltern
  4. Das Kindsverhältnis zur Mutter entsteht mit der Geburt eines Kindes. Ist die Mutter verheiratet, entsteht das Kindsverhältnis zum Vater aufgrund der Ehe. Ist die Mutter nicht verheiratet, so entsteht
  5. Die elterliche Sorge umfasst sämtliche Rechte und Pflichten, die sich aus dem Kindsverhältnis ergeben. Die elterliche Sorge beinhaltet namentlich die Pflege und Erziehung, die Ausbildungsverschaffung,
  6. Liegt eine Gefährdung des Kindeswohls vor und wollen bzw. können die Eltern diese nicht beseitigen, stehen der KESB vier verschiedene Kindesschutzmassnahmen zur Verfügung, welche unterschiedlich stark
  7. Das Kindeswohl gilt als Leitmotiv in allen wesentlichen Fragen, die Betreuung, Erziehung und Bildung des Kindes betreffen. Es umfasst das gesamte Wohlergehen und die Entwicklung eines Kindes. Dazu geh
  8. Die zu erwartende Energiemangellage stellt uns alle vor grosse Herausforderungen. Grundsätzlich ist der Bund für die Bewältigung einer Energiemangellage zuständig. Er entscheidet, welche Massnahmen er
  9. Gemäss Artikel 11 der Bundesverfassung haben Kinder und Jugendliche Anspruch auf besonderen Schutz ihrer Unversehrtheit und auf Förderung ihrer Entwicklung. Diese Aufgabe liegt hauptsächlich in der Ve
  10. Als zentrales Dienstleistungsamt für die gesamte Verwaltung unterstützen wir die Personalbeschaffung, Personalführung und Personalentwicklung. Wir pflegen ein für alle geltendes Besoldungssystem und s