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Das am 1. Januar 2013 in Kraft getretene neue Erwachsenenschutzrecht löst das bisherige Vormundschaftsrecht ab und gewichtet die Selbstbestimmung und Individualität der schutzbedürftigen Erwachsenen m
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Kindesunterhalt Die Eltern tragen die Hauptverantwortung, für den Unterhalt des Kindes aufzukommen. Verheiratete und in einem gemeinsamen Haushalt lebende Eltern bestreiten den Kindesunterhalt in der
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Leben die Eltern in getrennten Haushalten, haben das Kind und der nicht sorgeberechtigte Elternteil gegenseitig einen Anspruch auf (dem Kindeswohl entsprechenden) persönlichen Verkehr. Sind die Eltern
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Das Kindsverhältnis zur Mutter entsteht mit der Geburt eines Kindes. Ist die Mutter verheiratet, entsteht das Kindsverhältnis zum Vater aufgrund der Ehe. Ist die Mutter nicht verheiratet, so entsteht
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Die elterliche Sorge umfasst sämtliche Rechte und Pflichten, die sich aus dem Kindsverhältnis ergeben. Die elterliche Sorge beinhaltet namentlich die Pflege und Erziehung, die Ausbildungsverschaffung,
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Liegt eine Gefährdung des Kindeswohls vor und wollen bzw. können die Eltern diese nicht beseitigen, stehen der KESB vier verschiedene Kindesschutzmassnahmen zur Verfügung, welche unterschiedlich stark
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Das Kindeswohl gilt als Leitmotiv in allen wesentlichen Fragen, die Betreuung, Erziehung und Bildung des Kindes betreffen. Es umfasst das gesamte Wohlergehen und die Entwicklung eines Kindes. Dazu geh
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Die zu erwartende Energiemangellage stellt uns alle vor grosse Herausforderungen. Grundsätzlich ist der Bund für die Bewältigung einer Energiemangellage zuständig. Er entscheidet, welche Massnahmen er
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Gemäss Artikel 11 der Bundesverfassung haben Kinder und Jugendliche Anspruch auf besonderen Schutz ihrer Unversehrtheit und auf Förderung ihrer Entwicklung. Diese Aufgabe liegt hauptsächlich in der Ve
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Als zentrales Dienstleistungsamt für die gesamte Verwaltung unterstützen wir die Personalbeschaffung, Personalführung und Personalentwicklung. Wir pflegen ein für alle geltendes Besoldungssystem und s