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Brigit Wyss Frau Landammann, Volkswirtschaftsdepartement Mehr Peter Hodel Vize-Landammann, Finanzdepartement Mehr Sandra Kolly Bau- und Justizdepartement Mehr Susanne Schaffner Departement des Innern
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Adressat Genehmigungsanträge von Nutzungsplanungen in der Zuständigkeit des Amts für Raumplanung sind an folgende Adresse zu schicken: Amt für Raumplanung Abt. Nutzungsplanung Werkhofstrasse 59 4509 S
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Gesetze, Verordnungen und Beschlüsse Gesetz über die Einführung des Schweizerischen Zivilgesetzbuches (EGZGB, 211.1) § 250, § 266, § 283 html Geoinformationsgesetz (GeoIG, 711.27) html Geoinformations
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In erster Linie sind die noch vorhandenen naturnahen und regionstypischen Lebensräume grossflächig zu erhalten und aufzuwerten. Die Ziele werden mit freiwilligen Vereinbarungen zwischen dem Kanton und
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Die Fachstelle Fuss- und Wanderwege ist verantwortlich für den Vollzug der eidgenössischen und kantonalen Gesetzgebung in diesem Bereich. Das knapp 1'400 Kilometer lange Wanderwegnetz des Kantons ist
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Datenbezug Der Datenbezug vereint drei Zugänge zu den Geodaten, welche auf unterschiedliche Bezugsbedürfnisse zugeschnitten sind: • Daten suchen und beziehen: Benutzerfreundlicher Hauptzugang zu den D
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Karte ansehen Mehr Geodaten herunterladen Mehr Grundstücksinformation Mehr Geodienste Mehr Seitenleiste Aktuell Keine Nachrichten verfügbar. Amt für Geoinformation
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Keine Nachrichten verfügbar. Seitenleiste Sie befinden sich gerade in: Geoportal
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Datenmodellkonforme Geodaten Das kantonale Geoinformationsgesetz regelt die Verwaltung und den Zugang zu Nutzungsplänen. Die kommunalen und kantonalen Nutzungsplanungen (Bauzonenplan, Gesamtplan, Ersc