- Derzeit gilt im Kanton Solothurn keine Schiffsmelde- und Reinigungspflicht.
- Der Kanton Bern hingegen verlangt ab sofort auf allen seinen Gewässern mindestens eine Einwasserungsfreigabe. Dies bedeutet, dass bereits die Fahrt auf der Aare ab Beginn Kantonsgrenze bis zum Bielersee eine Meldepflicht darstellt.
- Nicht immatrikulierte Schiffe und Wassersportgeräte aller Art sind von diesen Pflichten ausgenommen, es wird aber eine gründliche Reinigung empfohlen.
Ausführliche Informationen bezüglich der Meldung des Gewässerwechsels und der Reinigung finden Sie hier.
Besten Dank für Ihre Unterstützung zum Schutz der Gewässer.