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Informationen für geflüchtete Personen aus der Ukraine

  • 15.03.2022

Der Schweizer Bundesrat hat am Freitag, 11. März 2022, beschlossen, allen wegen des Krieges in ihrem Heimatland geflüchteten Ukrainerinnen und Ukrainern den Schutzstatus S für ihren vorläufigen Aufenthalt in der Schweiz zu gewähren.

Für die in den Kanton Solothurn zugewiesenen Personen erfolgt die Registrierung in folgenden Bundesasylzentren:

Link zum Staatssekretariat für Migration und den Bundesasylzentren: https://www.sem.admin.ch

Öffnungszeiten der Bundesasylzentren zur Registratur ukrainischer Geflüchteter: Täglich von 9 bis 16 Uhr.

Telefon-Hotline: 058 465 99 11 (10-12 Uhr / 14-16 Uhr)