Ab 1. Januar 2022 sind neu die Kantone für die Zulassungen von ambulant tätigen Leistungserbringern zulasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) zuständig. Entsprechende Gesuche sind beim Gesundheitsamt einzureichen. Weiterführende Informationen finden Sie hier.
Aktuell
Zulassung ambulant tätiger Leistungserbringer ab 2022
- 16.12.2021