Vom Schulzimmer in den Strafvollzug

Katrin Haueter steht vor dem Gerichtssaal
Katrin Haueter vom Amt für Justizvollzug

Früher stand Katrin Haueter vor einer Schulklasse und unterrichtete Jugendliche. Heute begleitet sie Straftäter, meist über mehrere Jahre. Sie sorgt für das nötige Setting, damit straffällige Personen nach ihrer Entlassung zurück in die Gesellschaft finden. 

Katrin Haueter vollzieht Gerichtsurteile. Sie kümmert sich vor allem um die schweren Fälle, oft mit mehreren Jahren Freiheitsentzug. In einem ersten Schritt sucht sie nach einem geeigneten Platz für die verurteilte Person. «Das kann ein Gefängnis, eine Klinik, ein Massnahmenzentrum oder ein Wohnheim sein. Wir klären ab, in welcher Institution die Person untergebracht werden muss, welches der passende Ort ist», erzählt die juristische Fallverantwortliche im Amt für Justizvollzug. «Aktuell begleite ich 27 Personen, die ein Delikt im Kanton Solothurn begangen haben und in der ganzen Deutschschweiz untergebracht sind.» 

Vorbereiten auf ein Leben nach dem Gefängnis

Katrin Haueter begleitet diese Personen von der Verurteilung bis zur Entlassung: «Die Menschen werden nicht einfach weggesperrt und später wieder freigelassen. Wir haben den Auftrag zur risikoorientierten Reintegration und Resozialisierung. Sie sollen später ein Leben führen können, ohne erneut straffällig zu werden», sagt Katrin Haueter. Die 38-jährige Juristin arbeitet in einem interdisziplinären Team, zusammen mit Sozialpädagoginnen und -pädagogen. In der Begleitung von Straftätern gibt es verschiedene Schritte. Vereinfacht gesagt an einem Beispiel mit längerer Freiheitsstrafe: jemand kommt ins Gefängnis, arbeitet nach einer gewissen Zeit draussen, wohnt später in einer eigenen Wohnung, wird bedingt und danach definitiv entlassen. All diese Schritte planen und organisieren und die dafür benötigten Abklärungen und Beurteilungen vornehmen, das ist die Aufgabe von Katrin Haueter. Sie hat es vor allem mit Gewalt- und Sexualstraftätern zu tun und steht mit ihnen im persönlichen Kontakt. Ein- bis zweimal pro Jahr gibt es eine gemeinsame Besprechung in der Institution. «Ich höre die Betroffenen aber auch ad hoc an. Zum Beispiel wenn sie einen Ausgang beantragen. Einigen melden sich fast nie. Andere rufen mich jede Woche im Büro an. Wir sind auch ein möglicher sozialer Kontakt dieser Menschen nach draussen.»

Von der bedingten Entlassung bis zur Verwahrung

Interesse am Menschen sei in ihrem Job wichtig, sagt Katrin Haueter: «Ich brauche nicht ihre Lieblingsfarbe zu kennen. Aber ich muss wissen, wie ich der Person begegnen muss. Bei manchen strenger im Ton, bei anderen verständnisvoller im Umgang.» Wichtig sei stets Offenheit und Respekt. Denn schliesslich trifft Katrin Haueter weitreichende Entscheide. «Wir entscheiden unter Einbezug verschiedener Stellen darüber, ob jemand bedingt entlassen werden kann oder nicht.» Oder der andere Extremfall: «Wir stellen auch Antrag, dass jemand verwahrt werden soll.» Der Entscheid über eine Verwahrung liegt dann aber nicht bei ihr, sondern immer beim angerufenen Gericht, wo Katrin Haueter die gestellten Anträge jeweils vor Ort begründet.

Blick in den Gerichtssaal des Obergerichts
Blick in den Gerichtssaal des Obergerichts