Sekundarstufe I
Ausserkantonaler Schulbesuch auf Primarstufe / Sekundarstufe I
Alle Kinder mit Aufenthaltsort im Kanton Solothurn haben das Recht und die Pflicht, die öffentliche Volksschule zu besuchen. Gemäss Volksschulgesetz ist die Schulpflicht beim Schulträger des Aufenthaltsortes zu erfüllen.
Aus schulorganisatorischen Gründen, bei einem verhältnismässig weiten, beschwerlichen oder gefährlichen Schulweg oder aus gesundheitlichen, familiären oder sozialen Gründen kann das Departement für einzelne Schülerinnen oder Schüler den Schulbesuch an einem anderen Ort bewilligen.
- Bei der Beurteilung des Schulweges berücksichtigt das Departement die in der Volksschulverordnung aufgeführten Kriterien.
- Bei der Beurteilung der gesundheitlichen, familiären und sozialen Gründe berücksichtigt das Departement die besonderen Begabungen der Schülerin oder des Schülers sowie die verfügbaren Betreuungsangebote.
- Für Schülerinnen und Schüler des Anforderungsniveaus Sek P mit Wohnort Dornach / Bezirk Thierstein gelangen spezifische Vereinbarungen zur Anwendung.
- Bei der Beurteilung von Gesuchen um ausserkantonalen Schulbesuch stützt sich das Volksschulamt auf die gesetzlichen Grundlagen, spezifische regionale Vereinbarungen und das Regionale Schulabkommen RSA 2009 ab, wonach der Wohnsitzkanton eine Bewilligung aus geographischen oder anderen wichtigen Gründen erteilen kann.
Haben Sie eine Frage oder möchten weitere Informationen einholen, wenden Sie sich bitte direkt an Herrn Karsten Kempe (s. Kontakt rechts).