Konkret beteiligt sich der Kanton für die Dauer der vom Bund angeordneten Schliessung der Geschäfte mit einem Drittel an der Geschäftsmiete, sofern sich der Vermieter bzw. die Vermieterin ebenfalls mit einem Drittel beteiligt, sodass alle Beteiligten einen Drittel tragen. Zu diesem Zweck haben der Mieter bzw. die Mieterin und der Vermieter bzw. die Vermieterin eine entsprechende schriftliche Vereinbarung abzuschliessen und zusammen mit dem Gesuch einzureichen. Es wird die Verwendung der hier zur Verfügung gestellten Mustervereinbarung empfohlen.
Gesuche sind vom Mieter bzw. von der Mieterin mit sämtlichen Beilagen als Scan an mietzins@awa.so.ch einzureichen. Es ist zwingend das hier zur Verfügung gestellte Gesuchsformular zu verwenden. Darin sind auch die notwendigen Beilagen genannt.
Gesuche können vom 1. August 2020 bis 31. Oktober 2020 eingereicht werden. Verspätete Gesuche werden nicht behandelt bzw. abgewiesen.
Fragen können ebenfalls an mietzins@awa.so.ch gestellt werden.