Mit Schreiben vom 3. Dezember 2024 hat die Solothurnische Gebäudeversicherung Informationen zur Totalrevision des Gebäudeversicherungsgesetzes im Zusammenhang mit der Beschlussfassung zur Feuerwehrersatzabgabe durch die Einwohnergemeinden verschickt.
SGV-Schreiben vom 03.12.2024
Ergänzende Klarstellung durch SGV vom 05.12.2024