Öffentliche Auflage

Baugesuche müssen gestützt auf die kantonale Bauverordnung durch die örtliche Baubehörde publiziert und während 14 Tagen öffentlich aufgelegt werden. Für ausgewählte umweltrechtliche Nebenbewilligungen (z.b. Grundwasserabsenkung, Konzession für Grundwassernutzung) ist zusätzlich eine öffentliche Auflage beim Kanton erforderlich.

Auflageakten