Im Rahmen eines Abkommens der Schweiz mit Georgien sollen Herkunftsbezeichnungen gegenseitig anerkannt und geschützt werden. Der Regierungsrat hat gegen die Liste mit zu schützenden georgischen Produkten nichts einzuwenden.
Januar 2018
Keine Einwände zu georgischen Herkunftsbezeichnungen
- 16.01.2018