April 2022

Finanzkommission fordert Einsparungen im Budget 2023

  • 08.04.2022

Die Finanzkommission setzt dem Regierungsrat klare Ziele für das Budget 2023 – zum Cashflow, zum Selbstfinanzierungsgrad und zu den Nettoinvestitionen.

Gemäss Integriertem Aufgaben- und Finanzplan (IAFP) 2023–2026 sind die Nettoinvestitionen 2023 mit 107,9 Mio. Franken veranschlagt. 2022 waren Nettoinvestitionen von 114,4 Mio. Franken budgetiert, tatsächlich wurden lediglich 75,7 Mio. Franken investiert. Die Finanzkommission FIKO zeigt sich besorgt über diesen Investitionsstau. Sie verlangt vom Regierungsrat, dass der Voranschlag 2023 so ausgestaltet ist, dass die angedachten Projekte auch planmässig ausgeführt werden können und damit der Werterhalt der Infrastrukturen gewährleistet ist. Gemäss FIKO soll im Rahmen des Voranschlags 2023 ein operativer Cashflow von 120 Mio. Franken erreicht werden. Der Kanton soll seine Ausgaben ohne Neuverschuldung realisieren können, was zur Forderung eines Selbstfinanzierungsgrades von mindestens 100 Prozent führt. Dies geht mit dem langfristigeren Ziel des Schuldenabbaus einher.

Alternative Ideen für CO2-freien öffentlichen Verkehr

Die FIKO hat überdies die Revision des Gesetzes über den öffentlichen Verkehr (ÖV-Gesetz)aus dem Jahr 1992 beraten. Die Vorlage sieht unter anderem vor, dass der Kanton für die Dekarbonisierung und Elektrifizierung des strassengebundenen öffentlichen Verkehrs höhere Betriebsbeiträge ausschütten kann. Im Zusammenhang mit dem Ziel, den CO2-Ausstoss nachhaltig zu senken, wurde über alternative Möglichkeiten diskutiert. So standen Überlegungen im Raum, ob der Umrüstungsprozess beschleunigt werden könnte, wenn öV-Anbieter bei der Beschaffung von neuen Fahrzeugen direkte Investitionsbeiträge erhalten würden.

Basierend auf den Berechnungen des Finanzdepartements kommt die FIKO zum Schluss, dass es aus finanzieller Sicht sinnvoller ist, diese Dienstleistungen mit allfällig bis zu 20 Prozent höheren Betriebsbeiträgen abzugelten. Investitionsbeiträge für die Beschaffung von Fahrzeugen kann nicht Aufgabe des Kantons sein. Für das Modell mit Betriebsbeiträgen spricht auch, dass der Grossteil der Buslinien kantonsübergreifend angeboten und finanziert wird. Die FIKO hat dem Beschlussesentwurf des Regierungsrates in der Folge zugestimmt.