90 von 107 Solothurner Gemeinden haben bis zur Eingabefrist Ende Juli beim Kanton eine Einführungspauschale für die frühe Sprachförderung beantragt. Dies sind rund 85 Prozent der Gemeinden. Damit verpflichten sich diese, bis spätestens zum Schuljahr 2024/25 die Voraussetzungen für die Einführung der frühen Sprachförderung zu schaffen. 39 Gemeinden schaffen die Voraussetzungen schon bis 2023 oder haben die frühe Sprachförderung bereits eingeführt. Das Amt für Gesellschaft und Soziales ist erfreut über die zahlreichen Eingaben. Die grosse Akzeptanz dieser Massnahme der frühen Förderung zeigt, wie wichtig die frühe Sprachförderung ist.
Das Departement des Innern beteiligt sich mit rund 500'000 Franken am Aufbau der frühen Sprachförderung in den Gemeinden mittels einer Einführungspauschale. Diese wird zum Beispiel eingesetzt für die Strategieentwicklung, den Auf- und Ausbau von Betreuungsstrukturen und die Qualitätsentwicklung.
Sprachförderung schafft Chancengerechtigkeit
Das Pilotprojekt «Deutschförderung vor dem Kindergarten» in den vier Gemeinden bzw. Regionen Dorneckberg, Dulliken, Olten und Solothurn war zuvor erfolgreich verlaufen. Der Regierungsrat hat daraufhin 2020 entschieden, dass zukünftig alle Gemeinden im Kanton Solothurn ein bedarfsgerechtes Angebot für die frühe Sprachförderung anbieten müssen. Damit sollen Kinder gefördert werden, die im Vorschulalter geringe oder keine Deutschkenntnisse haben. Mit dem Besuch eines geeigneten Angebotes – etwa einer Spielgruppe – kann die Chancengerechtigkeit für Kinder mit Sprachförderbedarf erhöht und das Kindswohl gestärkt werden.
Das Departement des Innern erarbeitet derzeit eine gesetzliche Grundlage für ein verbindliches Angebot der Gemeinden in der frühen Sprachförderung. Es ist geplant, die Vernehmlassung dazu noch in diesem Jahr zu eröffnen.
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