August 2022

KANTONSRAT - Finanzkommission will Spitälern und Kliniken die Hälfte der Ertragsausfälle und Mehrkosten abgelten

  • 22.08.2022

Die kantonsrätliche Finanzkommission FIKO hat sich mit den Ertragsausfällen und Mehrkosten der Spitäler und Kliniken aufgrund der Covid-Pandemie im Jahr 2021 befasst. Sie beantragt dem Kantonsrat, die Hälfte des Gesamtbetrags abzugelten.

Zur Bewältigung der zweiten Corona-Welle hat das Departement des Innern (DdI) den Spitälern Vorgaben erlassen, um die Gesundheitsversorgung sicherzustellen und das Patientenaufkommen zu bewältigen. Aufgrund dessen sind den Spitälern Mehrkosten und Ertragsausfälle entstanden. Gemäss Regierungsrat sollen sie einen kleinen Teil davon selber tragen, ein grösserer Teil soll ihnen abgegolten werden - in der Gesamtsumme rund 12 Mio. Franken. In der FIKO wurde intensiv darüber diskutiert, wie viel die Spitäler und Kliniken erhalten sollen. Die Meinungen gingen weit auseinander: So wurde die Haltung vertreten, dass die soH ein gesundes Unternehmen sei und die ganzen Kosten selber tragen könne. Dem wurde entgegnet, dass die Spitäler einen Grundversorgungsauftrag haben und gemäss Leistungsauftrag handeln, den sie während der Pandemie vom DdI erhalten haben. Deshalb sollen ihnen alle Mehrkosten und Mindererträge abgegolten werden. Es wurden verschiedene Anträge auf eine tiefere Abgeltung gestellt und diskutiert. Mit Blick auf die Kantonsfinanzen hat sich eine Kommissionsmehrheit letztlich dafür entschieden, dem Kantonsrat eine Abgeltung in der Höhe von 8,2 Mio. Franken zu beantragen, nämlich die Hälfte der totalen Ertragsausfälle und Mehrkosten 2021.

Gemeindefusionen sollen finanziell stärker unterstützt werden

Weiter hat sich nach der Sozial- und Gesundheitskommission auch die FIKO mit den Staatsbeiträgen an Gemeindezusammenschlüsse befasst. Sie folgt der vorberatenden Kommission und unterstützt, dass der Mindestbeitrag 100'000 Franken betragen und es keine obere Begrenzung geben soll. Die FIKO beantragt jedoch zudem, dass die Kann-Formulierung gestrichen werden und die Gemeindegrösse eine Rolle spielen soll. So sieht sie vor, dass Gemeinden bis zu 10'000 Einwohnern 100 Franken pro Einwohner erhalten, Gemeinden ab 10'000 Einwohnern 50 Franken. Zudem soll es möglich sein, die Beiträge zu kürzen, wenn ein Gemeindegebiet ein weiteres Mal fusioniert.