August 2022

Regierungsrat unterstützt Flugpassagierdatengesetz

  • 16.08.2022

Der Regierungsrat begrüsst das geplante Flugpassagierdatengesetz des Bundes zur Bekämpfung von terroristischen und anderen schweren Straftaten. Die Behörden können Flugpassagiere überprüfen, bevor sie in die Schweiz einreisen.

Bei der Buchung eines Flugtickets werden verschiedene Daten von den Flugpassagieren erhoben. Der Datensatz enthält insbesondere den Namen und die Adresse sowie Angaben zu Gepäckstücken und Zahlungsmodalitäten. Die Luftverkehrsunternehmen benötigen die Daten für die Reservation und die Flugabfertigung. In vielen Staaten (bspw. USA, Kanada, Grossbritannien und Mitgliedstaaten der EU) sind die Luftverkehrsunternehmen bereits seit längerem gesetzlich zur Übermittlung dieser Passagierdaten an die staatlichen Behörden verpflichtet. Die zuständigen Behörden gleichen die Passagierdaten mit den bestehenden polizeilichen Informationssystemen ab, um terroristische und andere schwere Straftaten zu bekämpfen.

Mit dem Bundesgesetz über die Bearbeitung von Flugpassagierdaten zur Bekämpfung von terroristischen und anderen schweren Straftaten (Flugpassagierdatengesetz, FPG) soll für die Schweiz die erforderliche Rechtsgrundlage geschaffen werden, damit bestimmte Passagierdaten zur Abwehr schwerer Straftaten und Gewährleistung der inneren Sicherheit zielgerichtet und angemessen genutzt werden dürfen.

Der Regierungsrat unterstützt das FPG. Ausserdem teilt er die Ansicht des Bundesrates, dass die Umsetzung der Vorlage personelle Auswirkungen auf den Bund sowie auf die kantonalen Polizeikorps haben wird. Wie der Bundesrat erachtet es indessen auch der Regierungsrat als Verpflichtung des Rechtsstaates, seine Bevölkerung vor terroristischen und anderen schweren Straftaten bestmöglich zu schützen. Aus diesem Grund wird er den zusätzlich nötigen Personalaufwand im Rahmen der anstehenden Bestandsplanung berücksichtigen.