Aktuell entrichtet der Bund den Kantonen eine befristete Anstossfinanzierung für die familienergänzende Kinderbetreuung. Die geltende Regelung soll nun in ein neues Bundesgesetz überführt werden. Die Vorlage der Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Nationalrats verfolgt zwei Hauptziele: Zum einen sollen alle Eltern, die ihre Kinder familienextern betreuen lassen, direkt mit Bundesbeiträgen finanziell unterstützt werden. Zum anderen soll die Politik der Kantone im Bereich der familienergänzenden Kinderbetreuung sowie der frühen Förderung mit Programmvereinbarungen weiterentwickelt werden.
Aus Sicht des Regierungsrates sind die vorgesehenen Instrumente sinnvoll. Das neue Gesetz unterstützt die kontinuierliche Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstätigkeit oder Ausbildung und erhöht die Chancengerechtigkeit für Kinder im Vorschulalter. Die Vorlage schafft Rechts- und Planungssicherheit, was für die Eltern und das Wohl des Kindes von grosser Bedeutung ist. Auch die Aufgabenteilung, wonach die Hauptverantwortung weiterhin bei Kantonen und Gemeinden belassen wird, erachtet der Regierungsrat als sinnvoll. Ebenfalls begrüsst wird die vorgesehene Geltungsdauer bis zum Ende der obligatorischen Schulzeit und die damit verbundene klare Stellungnahme zur schulergänzenden Kinderbetreuung.
Kritisch beurteilt der Regierungsrat die Verknüpfung der Bundesbeiträge mit einem Anreizsystem. Dieses würde bestehende Ungleichheiten verstärken. Ausserdem erscheint das Modell ungeeignet für den administrativen Vollzug. Zudem verlangt der Regierungsrat, dass der Bundesbeitrag fix 20 Prozent der Kosten eines familienergänzenden Betreuungsplatzes deckt. Die Vorlage sieht einen Sockelbeitrag und einen variablen Beitrag von je 10 Prozent vor.