Trotz deutlich häufigerer Spitalaufenthalte von Kindern und Jugendlichen im Januar konnte festgestellt werden, dass die gesundheitlichen Auswirkungen bei diesen Altersgruppen meist gering und schwere Erkrankungen selten waren. Dies ermöglicht es nun, die Schutzmassnahmen an den Schulen weiter zu reduzieren.
Als wichtige Öffnungsmassnahme für die Schule entfällt die Maskenpflicht. Weiter können Unterrichtsbeschränkungen wie beispielsweise im Musik- oder Sportunterricht, Schul- oder Sportlager rückgängig gemacht werden. Symptomatische Kinder und Lehrpersonen zu testen und Infizierte zu isolieren, bleibt jedoch unverändert wichtig.
Repetitives Testen weiter freiwillig möglich
Mit der Aufhebung der Quarantänepflicht wurde der allgemeine Nutzen des repetitiven Testens geringer. Sie helfen jedoch bei der Früherkennung infizierter Personen. Im Übergang aus der «besonderen Lage» in die «normale Lage» bleiben die repetitiven Tests an allen Primar- und Sekundarschulen als Dienstleistung auf der individuellen Ebene bis Ende März erhalten (Angebotsobligatorium). Schülerinnen und Schüler, Lehrpersonen sowie weitere, an den Schulen tätige Personen haben weiterhin die Möglichkeit, freiwillig an präventiven repetitiven Tests teilzunehmen. Dadurch wird der Selbstschutz gestärkt. Auch Risikopersonen im Schulbereich können so nach wie vor von Ansteckungen mit dem Corona-Virus geschützt werden.