Februar 2022

Covid-19: Zertifikatspflicht für Besucherinnen und Besucher in Alters- und Pflegeheimen wird aufgehoben

  • 18.02.2022

In den kantonalen Alters- und Pflegeheimen sowie Heimen für Menschen mit einer Behinderung gelten ab 21. Februar die bundesrechtlichen Bestimmungen. Besucherinnen und Besucher müssen weiterhin eine Maske tragen, aber die Zertifikatspflicht entfällt.

Die kantonale Allgemeinverfügung vom 24. November 2022 und deren Verlängerung vom 27. Januar 2022 betreffend Besuchsregelung für Alters- und Pflegeheime sowie Heime für Menschen mit einer Behinderung wird per 21. Februar 2022 aufgehoben. Betreffend Maskentragpflicht gelten nun die bundesrechtlichen Bestimmungen. In den Innenräumen müssen Besuchende ab 12 Jahren sowie Mitarbeitende weiterhin eine Maske tragen.

Testpflicht für Angestellte bleibt

Die zweite kantonale Allgemeinverfügung vom 27. Januar 2022 betreffend Testpflicht für Angestellte von Alters- und Pflegeheimen, Heimen für Menschen mit einer Behinderung und Spitex-Organisationen bleibt bestehen. Angestellte mit direktem Kontakt zu Heimbewohnerinnen und -bewohnern bzw. Klientinnen und Klienten müssen sich weiterhin zweimal wöchentlich testen lassen. Von der Testpflicht ausgenommen sind jene Angestellte, welche innerhalb der letzten sechs Wochen an Covid-19 erkrankt sind oder eine Booster-Impfung erhalten haben. Diese Bestimmungen gelten bis am 31. März 2022.

Besuchsregelungen in Spitälern und Kliniken

Die Spitäler und Kliniken im Kanton Solothurn kommunizieren ihre Besuchsregelungen in eigener Regie.