Der Bundesrat hat am 12. Januar 2022 vorgeschlagen, die bestehenden Massnahmen zur Eindämmung der Pandemie bis am 31. März 2022 zu verlängern. Angesichts der nach wie vor angespannten Lage in den Spitälern begrüsst der Regierungsrat diesen Schritt. Der Anpassung der Gültigkeitsdauer von Impf- und Genesenenzertifikaten auf 270 Tage stimmt der Regierungsrat ebenfalls zu.
Im Weiteren hat der Regierungsrat Stellung genommen zu den Fragen des Bundesrates zum weiteren Vorgehen. Der Regierungsrat bekräftigt seine Haltung, dass schweizweit einheitliche Massnahmen zielführend sind. Bezüglich den aktuellen Massnahmen des Bundes besteht aus Sicht des Regierungsrats Handlungsbedarf. So wären eine Beschränkung von Grossveranstaltungen und einheitliche Regelungen für Sportveranstaltungen mit Publikum zu begrüssen. Eine Verschärfung der Vorgaben für die Maskenpflicht, wie sie der Bundesrat zur Diskussion stellt, kann sich der Regierungsrat vorstellen. Die epidemiologische Situation rechtfertigt eine Ausweitung der Maskenpflicht auf die Aussenbereiche des öffentlichen Verkehrs sowie eine Reduktion der Altersgrenze auf acht Jahre. Ebenso erscheint dem Regierungsrat eine Priorisierung des Zugangs zu Covid-19-Tests notwendig. Im Vordergrund sollten Personen mit Symptomen und das repetitive Testen bei besonders gefährdeten Personen stehen (Gesundheitswesen, Alters- und Pflegeheime, Schulen mit Kindern bis 12 Jahre).
Die vom Bundesrat aufgeworfene Selbstquarantäne und Selbstisolation bzw. der Verzicht auf entsprechende behördliche Anordnungen wie auch eine temporäre Aussetzung der Quarantäneregeln hält der Regierungsrat aktuell nicht für angezeigt. Diese Massnahmen wären erst in Betracht zu ziehen, wenn das Contact Tracing aufgrund der hohen Fallzahlen nicht mehr funktioniert. Im Kanton Solothurn kann das Contact Tracing derzeit noch aufrechterhalten werden und leistet einen wichtigen Beitrag zur Pandemiebekämpfung.