Hintergrund: Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK liess zu den Teilrevisionen der Raumplanungsverordnung, der Energieeffizienzverordnung und der Niederspannungs-Installationsverordnung ein Vernehmlassungsverfahren durchführen.
Kernstück der vorgesehenen Revision ist die Förderung von Solaranlagen. So sollen Installationen, die auf einem Flachdach innerhalb von Gewerbezonen (ohne Wohnen), Industriezonen oder Arbeitszonen installiert werden und darüber hinaus als genügend angepasst gelten, neu der Meldepflicht unterstellt werden. Für die entsprechenden Solaranlagen muss künftig also kein Baugesuch mehr eingereicht werden. Stattdessen kommt lediglich das Meldeverfahren zur Anwendung.
Der Regierungsrat begrüsst diese Vorlage zur Förderung von Solaranlagen und schlägt weiter vor, Überdachungen von Parkplätzen oder Infrastrukturanlagen mittels Solaranlagen in vorgenannten Zonen ebenfalls der Meldepflicht zu unterstellen.
Die darüber hinaus vom Bund vorgesehenen Anpassungen zur gezielten Förderung von Solaranlagen ausserhalb der Bauzone werden vom Regierungsrat ebenfalls begrüsst, zumal damit der Bau ebensolcher Solaranlagen vereinfacht werden soll.