Januar 2022

Umsetzung des Verbots zur Gesichtsverhüllung

  • 24.01.2022

Der Bundesrat hat einen Gesetzesentwurf zur Umsetzung des Verbots zur Gesichtsverhüllung in die Vernehmlassung geschickt. Der Regierungsrat ist mit der Vorlage grundsätzlich einverstanden. Gewisse Ausnahmeregelungen gehen ihm jedoch zu weit.

Mit dem vorgeschlagenen Gesetz will der Bundesrat die Volksinitiative «Ja zum Verhüllungsverbot», welche am 7. März 2021 von Volk und Ständen angenommen wurde, in Einklang mit den Grund- und Menschenrechten konkretisieren. Die Vorlage sieht erstens ein Verbot für die Verhüllung des Gesichts an öffentlichen oder an privaten Orten, die für die Allgemeinheit zugänglich sind, vor. Wer sich dieser Norm widersetzt, erhält eine Busse. Zweitens wird ein Katalog mit mehreren Ausnahmen vom Verbot definiert, wie dies grundsätzlich durch die Initiative bzw. Artikel 10a der Bundesverfassung vorgegeben wird.

Der Regierungsrat befürwortet grundsätzlich die schweizweit einheitliche Regelung im Strafgesetzbuch. Allerdings lehnt er die vorgesehene Ausnahme vom Verhüllungsverbot, wenn dies bei Kundgebungen im öffentlichen Raum notwendig sei, um die Meinungsäusserungs- und die Versammlungsfreiheit auszuüben, in der vorgesehenen Form ab. Für die Polizei vor Ort ist dies in seinen Augen in der Praxis kaum durchführbar. Der Regierungsrat verweist dazu auf die geltende Regelung zum Vermummungsverbot im Kanton Solothurn, welche bei berechtigten Gründen für eine Gesichtsverhüllung die Möglichkeit von Ausnahmebewilligungen kennt. Er beantragt dem Bundesrat, den Ausnahmetatbestand enger zu fassen, indem ebenfalls die Möglichkeit einer vorgängigen Ausnahmebewilligung vorgesehen wird.