Die Befüll- und Waschplätze für Spritzgeräte von Pflanzenschutzmittel sollen periodisch kontrolliert und Mängel behoben werden. Dies trägt zu einer Verminderung des Risikos für Gewässerverunreinigungen durch Pflanzenschutzmittel bei.
Um Klarheit im Vollzug zu schaffen, sollen die Regelungen im Gewässerschutzgesetz für die Zulassung von Pestiziden in der Gewässerschutzverordnung präzisiert werden.
Um den Schutz unserer wichtigsten Trinkwasserressourcen sicherzustellen, soll die Ausscheidung der Grundwasserschutzzonen und der Umsetzung der darin geltenden Schutzmassnahmen beschleunigt werden. Bis Ende 2034 sollen die noch fehlenden oder unvollständigen Schutzmassnahmen umgesetzt sein.
Der Regierungsrat ist mit den Änderungen grösstenteils einverstanden. Er erachtet jedoch das Kontrollintervall der Prüfung der Befüll- und Waschplätze für Spritzgeräte von vier Jahren als zu kurz an und beantragt ein Kontrollintervall von acht Jahren. Zusätzlich soll die vorgeschlagene Berichterstattung zuhanden des Bundes vereinfacht werden.