März 2022

Covid-19: Notverordnung zur Sicherstellung der Handlungsfähigkeit der Gemeinden aufgehoben

  • 01.03.2022

Der Regierungsrat hebt die Verordnung 3 zur Sicherstellung der Handlungsfähigkeit der Gemeinden auf. Die inzwischen gelockerten Massnahmen zur Bekämpfung des Corona-Virus lassen eine Normalisierung der Behördenabläufe zu.

Hintergrund: Am 8. Dezember 2021 hatte der Regierungsrat die Verordnung 3 zur Sicherstellung der Handlungsfähigkeit der Gemeinden aufgrund der Massnahmen zur Bekämpfung des Corona-Virus (CorGeV 3) beschlossen. Die Verordnung ermöglichte es, auch unter den Einschränkungen durch Corona-Massnahmen die Beschlussfähigkeit der Gemeindebehörden aufrechtzuerhalten: Beispielsweise konnten auch Sitzungen auf digitalem Wege durchgeführt werden. Ausserdem bestand so die Möglichkeit, die nach Gemeindegesetz öffentlichen Sitzungen ebenfalls über technische Hilfsmittel weiterhin der Öffentlichkeit zugänglich zu machen.

Da der Bundesrat inzwischen die Massnahmen zur Corona-Bekämpfung gelockert und die Aufhebung der besonderen Lage per 1. April 2022 angekündigt hat, sind die geschaffenen Sondervorschriften nicht mehr nötig.

Dies rechtfertigt es, die Notverordnung 3 aufzuheben – ebenfalls per 1. April 2022.