Der Bundesrat hat per 31. März 2022 die Covid-19 Massnahmen aufgehoben. Die Viruszirkulation wird jedoch weiterhin hoch bleiben, weshalb erkrankte Personen vorsichtig bleiben sollten und der Schutz der besonders vulnerablen Personen, insbesondere in Alters- und Pflegeheimen sowie in den sozialmedizinischen Institutionen, aufrechterhalten werden muss.
Bevölkerung: Schützen bleibt wichtig
Der Kanton Solothurn bittet die Einwohnerinnen und Einwohner, weiterhin vorsichtig zu bleiben und im Falle einer Ansteckung die Eigenverantwortung wahrzunehmen.
Wer Symptome hat, soll sich weiterhin testen lassen. Die Kosten werden vom Bund übernommen. Bei einem positiven Test bleiben die infizierten Personen wenn möglich zu Hause, bis sie 48 Stunden symptomfrei sind. Solange Symptome bestehen, wird ausserhalb des eigenen Haushaltes das Tragen einer Maske empfohlen. Zudem sollten Kontakte zu anderen Personen möglichst vermieden werden. Der Kanton empfiehlt den erkrankten Personen, mit dem Arbeitgeber abzuklären, ob ein Arbeitsunfähigkeitszeugnis benötigt wird. Ein Arbeitsunfähigkeitszeugnis wird wie bei allen anderen krankheitsbedingten Arbeitsabwesenheiten durch die behandelnde Ärztin oder den behandelnden Arzt ausgestellt.
Gesundheitseinrichtungen: Schutzmassnahmen werden vorläufig fortgeführt
Das repetitive Testen der Angestellten und die Ausbruchsuntersuchungen bei Bewohnenden in Alters- und Pflegeheimen sowie sozialmedizinischen Institutionen werden weitergeführt. Die Testpflicht gilt vorerst bis Ende Juni 2022. Der kantonsärztliche Dienst empfiehlt allen Personen mit direktem Kontakt zu Heimbewohnerinnen und -bewohnern sowie Klientinnen und Klienten weiterhin eine Gesichtsmaske zu tragen.