Seit 2017 fördern die Einwohnergemeinden die Integration von Ausländerinnen und Ausländern. Grundlage ist das zusammen mit dem Kanton entwickelte Modell «start.integration». Eine 2020 durchgeführte externe Evaluation hat die Wichtigkeit und Wirksamkeit des Modells bestätigt. Fast alle Gemeinden haben Ansprechstellen für die Integration geschaffen. Die Integrationsbeauftragten der Gemeinden informieren die aus dem Ausland zugezogenen Personen mit Dolmetschenden und sorgen für ein integrationsfreundliches Umfeld und Angebot. Die Evaluation hat vereinzelt auch Lücken aufgezeigt. Es wurden Empfehlungen abgegeben, um das Modell «start.integration» weiterzuentwickeln. Der Regierungsrat hat nun ein Schwerpunkteprogramm bis Ende 2023 beschlossen, um die Integrationsförderung in den Gemeinden zu festigen und nachhaltig zu verankern.
Stärkere Unterstützung der Gemeinden und gesetzliche Verankerung
Das Schwerpunkteprogramm wurde gemeinsam vom Kanton und den Gemeinden erarbeitet. Künftig erhalten die Gemeinden zum Beispiel mehr Unterstützung bei Integrationsgesprächen mit Personen, die Integrationsdefizite aufweisen. Der Kanton wird diese Gespräche finanziell unterstützen. Weiter wird das Amt für Gesellschaft und Soziales Empfehlungen entwickeln, um die Aufgabe der Integrationsförderung in den Gemeinden noch stärker zu etablieren. Ebenso wird den Gemeinden empfohlen, regionale Zusammenarbeitsmodelle zu fördern. Am 2. Juni dieses Jahres werden der Kanton und der Einwohnergemeindeverband an einem «Integrationstag» die Verantwortlichen der Gemeinden darüber informieren und sensibilisieren.
Der Regierungsrat zeigt sich erfreut über den Stand der Umsetzung und die Akzeptanz von «start.integration» in den Gemeinden. Die anstehenden Weiterentwicklungen sind ein wichtiger Schritt zur Stärkung der Integration. Noch in diesem Jahr will der Regierungsrat eine Integrationsvorlage in die Vernehmlassung schicken. Die Integrationsförderung und die Aufgabenteilung zwischen Kanton und Gemeinden sollen damit im Sozialgesetz verankert werden, wie dies im Legislaturplan 2021–2025 vorgesehen ist.