Der Auftrag von Richard Aschberger (SVP, Grenchen) verlangt härtere Strafen bei Littering. So sollen neben Geldstrafen Abfallsünder zum Beispiel zu Sozialstunden verpflichtet werden können. Dem Kanton sind jedoch aufgrund des geltenden Bundesgesetzes die Hände gebunden.
Beim Strafrecht liegt die umfassende Gesetzgebungskompetenz beim Bund. Übertretungen, zu denen Littering gehört, werden abschliessend als Straftaten geregelt, welche mit Bussen zu ahnden sind. Gemeinnützige Arbeit als Strafe für Abfallsünder wäre nicht zulässig. Zudem wurde im Zuge der Revision des allgemeinen Teils des Strafgesetzbuches die gemeinnützige Arbeit per 2018 als Strafe aufgehoben.
Der Regierungsrat beantragt den Auftrag nicht erheblich zu erklären. Die UMBAWIKO ist jedoch der Meinung, dass allfällige Verschärfungen und Massnahmen gegen Littering im Kanton trotzdem zu prüfen sind und beantragt Erheblicherklärung des Auftrags mit dem geänderten Wortlaut.