Das heute geltende ÖV-Gesetz stammt aus dem Jahr 1992 und muss in vielerlei Hinsicht auf das in den letzten Jahren stark veränderte Bundesrecht abgestimmt werden. Es bedarf deshalb einer zeitgemässen Neufassung. Der Entwurf des totalrevidierten Erlasses fand im Vernehmlassungsverfahren weitgehend Zustimmung. Aufgrund der Rückmeldungen wurden noch verschiedene Erläuterungen in der Botschaft verständlicher formuliert.
Auf der Basis des revidierten ÖV-Gesetzes können neu alternative Antriebsformen im strassengebundenen öffentlichen Verkehr gefördert werden. Damit wird dem am 23. Juni 2020 erheblich erklärten Auftrag Dieter Leu (CVP, Rickenbach) «Dekarbonisierung/Elektrifizierung des strassengebundenen öffentlichen Verkehr Kanton Solothurn» entsprochen. Zudem wird es unter bestimmten Voraussetzungen auch möglich sein, dass der Kanton Angebote zur Bewältigung des Ausflugsverkehrs bestellen kann. Die Einwohnergemeinden sollen sich weiterhin mit 37% an den öV-Bestellungen des Kantons beteiligen.
Bei den Bestellungen des Kantons ist unter anderem auch das öV-Nachtangebot enthalten. Dabei übernimmt der Kanton neu jährlich netto eine halbe Million Franken zu Gunsten der Gemeinden.
Der Kantonsrat wird das Geschäft voraussichtlich in der Mai-Session beraten. Ziel ist es, das neue ÖV-Gesetz am 1. Januar 2023 in Kraft zu setzen. Mit dessen Annahme wird der Kanton Solothurn über ein modernes Gesetz verfügen, das auf den bundesrechtlichen Rahmen und auf die gesetzlichen Regelungen über den öffentlichen Verkehr der Nachbarkantone abgestimmt ist.