Hintergrund: Das Sportförderungsgesetz macht die Auszahlung von Finanzhilfen an Sportorganisationen davon abhängig, wie sehr sich diese für fairen und sicheren Sport einsetzen. In der Sportförderungsverordnung wiederum soll neu eine nationale Meldestelle des Schweizer Sports verbindlich festgeschrieben werden. Ausserdem sollen die Grundsätze der Ethik-Charta konkretisiert und von den Sportverbänden und -vereinen umgesetzt werden.
Das System des organisierten Sports in der Schweiz hat sich bewährt. Seine Grundpfeiler sind die umfassende staatliche Sportförderung sowie viele unterschiedliche Sportorganisationen, die zu einem überwiegenden Teil dank Freiwilligenarbeit funktionieren. Neben dem Ausbau der Massnahmen zum Schutz der Individuen stellt die Sportförderverordnung auch neue Anforderungen an die Organisation und Führung der Sportorganisationen.
Freiwilligenarbeit nicht ausbremsen
Der Regierungsrat erachtet die hohe Reglementierungsdichte betreffend Organisation und Führung von Sportorganisationen, insbesondere für kleinere Sportorganisationen, bereits heute als herausfordernd. Er befürchtet, dass dadurch die Freiwilligenarbeit erschwert oder verunmöglicht wird. Dies sollte bei der zielführenden Umsetzung der Bestimmungen berücksichtigt werden. Weiter sollten nach Auffassung des Regierungsrates die im erläuternden Bericht aufgeführten mengenmässigen Vorgaben nur im Sinne von Richtwerten und nicht als Vorgaben zur Anwendung gelangen.