Mai 2022

Testpflicht für Angestellte in Gesundheitsinstitutionen wird aufgehoben

  • 10.05.2022

Die Testpflicht für Angestellte von Alters- und Pflegeheimen, Heimen für Menschen mit einer Beeinträchtigung und Spitex-Organisationen wird per 15. Mai 2022 aufgehoben.

Erfreulicherweise beruhigt sich die epidemiologische Lage zusehends. Die neuen laborbestätigten Covid-19-Fälle sind deutlich gesunken. Seit rund zwei Wochen werden pro Tag weniger als 100 Fälle verzeichnet. Der Kantonsärztliche Dienst stuft das Ansteckungsrisiko von vulnerablen Personen durch infizierte Angestellte in Gesundheitseinrichtungen inzwischen als gering ein. Deshalb hebt das Departement des Innern die «Allgemeinverfügung betreffend Testpflicht für Angestellte von Alters- und Pflegeheimen, Heimen für Menschen mit einer Behinderung und Spitex-Organisationen» vom 27. Januar 2022 sowie deren Verlängerung vom 25. März 2022 per 15. Mai 2022 auf. Die Institutionen können jedoch weiterhin auf freiwilliger Basis Tests durchführen.

Die regelmässigen Testungen des Personals haben die durch die Pandemie ohnehin schon belasteten Gesundheitseinrichtungen und -organisationen stark gefordert. Dank der grossen Kooperation der Angestellten in den Institutionen und Organisationen konnte diese zusätzliche Herausforderung gemeistert werden.

Infektionsausbrüche werden weiterhin überwacht

In den Alters- und Pflegeheimen sowie sozialmedizinischen Institutionen liegt
die Kernaufgabe des Kantonsärztlichen Dienstes nun im Monitoring von Infektionsausbrüchen. «In den Alters- und Pflegeheimen werden weiterhin Ausbruchsuntersuchungen durchgeführt. Dies machen wir nicht nur, um zu wissen, wie viele Corona-Fälle auftreten. Massgeblich ist, wie viele Personen schwer erkranken. Diese Beobachtungen liefern uns frühzeitig Hinweise zur Viruszirkulation und zur Immunität der vulnerablen Personen. Damit verfügen wir über wertvolle Kenngrössen für das Ergreifen allfälliger zukünftiger Schutzmassnahmen», erklärt Kantonsärztin Yvonne Hummel.