Mai 2022

Wind- und Wasserkraftanlagen rascher und einfacher bewilligen

  • 17.05.2022

Der rasche Ausbau von erneuerbarer Energie ist ein Schlüsselelement, um die Schweiz sicher mit bezahlbarem Strom zu versorgen. Der Regierungsrat unterstützt deshalb grundsätzlich eine Gesetzesänderung, welche Planungs- und Bewilligungsverfahren für erneuerbare Wind- und Wasserkraftanlagen vereinfachen und beschleunigen soll. Die vorgeschlagenen Änderungen des Bundes sind aus Sicht des Regierungsrates jedoch nicht zielführend.

Wind- und Wasserkraftanlagen sollen rascher und einfacher geplant und bewilligt werden können: Für den Regierungsrat ist dieser Grundsatz unbestritten. Die vom Bund zur Vernehmlassung vorliegende Änderung des Energiegesetzes schiesst allerdings über das Ziel hinaus. Zudem fehlt eine umfassende Analyse, welche Schritte in den Verfahren am meisten Zeit brauchen und warum dies so ist. Erst wenn die Verfahrensschritte mit den grössten Verzögerungen bekannt sind, kann das Problem auch mit den richtigen Vorschlägen behoben werden.

Die Vorlage greift zudem im Verhältnis zum Nutzen stark in die bestehende und bewährte Kompetenzordnung und Aufgabenteilung zwischen Bund, Kantonen und Gemeinden ein. Und sie trägt den unterschiedliche Ausgangslagen der Kantone zu wenig Rechnung. So verfügt der Kanton Solothurn bereits heute über die notwendigen Instrumente, um das Planungsrecht auf kantonaler Stufe zu erlassen und mit der Baubewilligung zusammen zu beschliessen. Schliesslich darf auf das etablierte Beschwerderecht der Gemeinden gegen Richtplanfestlegungen trotz Beschleunigung nicht verzichtet werden.

Optimierungen, ohne Rechtsunsicherheiten zu schaffen

Der Regierungsrat ist überzeugt, dass die Verfahren stellenweise optimiert werden können. Dies sollte jedoch auch ohne neue, rechtsunsichere Instrumente und Einschränkungen von Beschwerdemöglichkeiten umsetzbar sein, zum Beispiel durch die geschickte Verschränkung von Richtplan- und Nutzungsplanprozessen. Offensichtlich ist, dass solche Verfahren sehr anspruchsvoll zu führen sind und hier auch die nötigen Ressourcen bereitgestellt werden müssen.

Gesamthaft begrüsst der Regierungsrat das Ziel der Vorlage, erachtet die vorgeschlagenen Massnahmen im Energiegesetz jedoch als nicht zielführend und lehnt die Vorlage deshalb ab. Zustimmung erhalten die geplanten Fremdänderungen zur Steuererleichterung von Photovoltaikanlagen auf Neubauten und zur Befreiung von Photovoltaikanlagen an Fassaden von der Baubewilligungspflicht. Er schliesst sich damit der gemeinsamen Stellungnahme der Konferenz der kantonalen Energiedirektoren (EnDK) und der Bau-, Planungs- und Umweltdirektoren-Konferenz (BPUK) zur Änderung des Energiegesetzes an.