September 2022

Konstruktiver Austausch mit der PH FHNW

  • 30.09.2022

Die Interparlamentarische Kommission Fachhochschule Nordwestschweiz (IPK FHNW) traf sich zu einer zusätzlichen Sitzung mit Delegationen aus Regierungsausschuss (RRA), dem Präsidium des Fachhochschulrats, dem Direktionspräsidenten FHNW und dem Direktor der Pädagogischen Hochschule FHNW (PH).

Die FHNW und besonders die PH stehen angesichts der gesellschaftlichen Herausforderungen (Lehrpersonen- und weiterer Fachkräftemangel), aber auch aufgrund von Aspekten wie der Studierendenentwicklung an der PH im Fokus der Bildungspolitik in der Nordwestschweiz. Die IPK FHNW ist das politische Organ, in dem die Fäden der vier Trägerparlamente in Bezug auf die FHNW zusammenlaufen.

Der zusätzliche Sitzungstermin ermöglichte eine vertiefte Auseinandersetzung über verschiedene Schwerpunktthemen. Die Kommission gewann dadurch einen detaillierten Einblick in die Ausgangslage und Möglichkeiten der PH. Die FHNW und die PH erhielten anderseits ein Stimmungsbild zu politischen Anliegen und Diskussionen in den Parlamenten der vier Trägerkantone.

Folgende vier Schwerpunktthemen wurden behandelt

  • Lehrpersonemangel
  • Studierendenentwicklung an der PH FHNW
  • Praxisbezug in der Ausbildung der PH FHNW
  • Übergang vom Studium in den Beruf

Die IPK FHNW liess sich dabei von der FHNW und der PH die aktuelle Situation kontextualisieren, sowie Ziele und sich bereits für die Zielerreichung in Umsetzung befindliche beziehungsweise geplante Massnahmen aufzeigen.

 

Auch das Treffen mit der IPK FHNW ändert nichts an der Tatsache, dass die PH die eingangs erwähnten gesellschaftlichen Probleme nicht alleine lösen kann. So betont der neue Direktor, Guido McCombie, auch immer wieder den dafür notwendigen Dialog zwischen allen Beteiligten. Dieser hat nun zwischen Kommission und PH stattgefunden und war für die Kommission sehr wertvoll.

Die IPK FHNW wird nun dafür sorgen, dass die ihr vorgestellten Informationen und die zugehörige Diskussion den Bildungskommissionen der vier Trägerparlamente zur Verfügung gestellt werden und somit auch der Informationsfluss zurück in die Parlamente sichergestellt ist.

Entschädigung Fachhochschulratspräsidentin

Der Kommission ist wichtig festzuhalten, dass die Regelung der Vergütung gemäss Staatsvertrag FHNW (§ 17 Abs. 1 lit. e) im Kompetenzbereich der Regierungen liegt und bereits 2008 mit einem Bruttobetrag von CHF 80'000.– festgelegt wurde. Der IPK wurde aufgezeigt, dass die Aufgaben der Fachhochschulratspräsidentin zeitlich und inhaltlich anspruchsvoll sind.

Die Kommission kann die mediale Aufregung um eine vermeintlich zu hohe Entschädigung nicht nachvollziehen. Sie möchte den Einsatz der Fachhochschulratspräsidentin für die FHNW, ihren Blick für die künftigen Anforderungen an die Fachhochschule und für die Bedürfnisse der Studierenden und der Arbeitsmärkte besonders hervorheben. Die IPK FHNW dankt Ursula Renold für die angenehme Zusammenarbeit.