Die Staatsanwaltschaft wirft einem heute 40-jährigen Schweizer vor, zwischen 2018 und 2020 an weit über 1'600 Firmengründer und Firmengründerinnen, welche sich neu im Handelsregister hatten eintragen lassen, rechnungsähnliche Formulare mit Einzahlungsscheinen verschickt zu haben. Durch den offiziellen und amtlichen Anschein des Formulars und die zeitliche Nähe zum Handelsregistereintrag gingen die Geschädigten davon aus, es handle sich dabei um amtliche Rechnungen. Über 1'600 Firmengründer überwiesen daraufhin jeweils CHF 550.00 oder CHF 560.00, insgesamt über CHF 880'000.00, an den Beschuldigten respektive die von ihm verwendeten Firmen. Die Staatsanwaltschaft klagt den Mann in diesem Zusammenhang wegen gewerbsmässigen Betrugs an.
Weiter wirft die Staatsanwaltschaft dem Beschuldigten vor, insgesamt 10 Firmen in den Konkurs geführt zu haben. Im Rahmen dieser Konkurse blieben Forderungen im Umfang von rund CHF 2'000'000.00 offen. Der Beschuldigte wird daher wegen mehrfacher Misswirtschaft angeklagt.
Der Mann wird sich zusätzlich wegen weiterer Delikte vor Gericht verantworten müssen, beispielsweise wegen Veruntreuung und mehrfacher ungetreuer Geschäftsbesorgung.
Der Beschuldigte bestreitet die Vorwürfe. Er befindet sich seit über einem Jahr in Haft und hat mittlerweile den vorzeitigen Strafvollzug angetreten. Der Termin der Hauptverhandlung vor dem Richteramt Olten-Gösgen steht noch nicht fest.
April 2023
Staatsanwaltschaft: Anklage wegen gewerbsmässigen Betrugs und mehrfacher Misswirtschaft
- 12.04.2023