August 2023

Mehr Planungssicherheit für neue Reservekraftwerke

  • 22.08.2023

Der Bund will die Versorgungssicherheit weiter stärken und die Rahmenbedingungen für die Planung und Realisierung neuer Reservekraftwerke verbessern. Der Regierungsrat unterstützt die vorgeschlagenen Änderungen, bemängelt jedoch die fehlende Berücksichtigung einer Verbrauchsreserve.

Hintergrund: Die angespannte Versorgungslage im vergangenen Winter hat den Bund zu besonderen Massnahmen bewogen: So wurde eine strategische Stromreserve auf dem Verordnungsweg eingeführt. Die bis Ende 2026 befristete Winterreserveverordnung regelt seither den dringlichen Aufbau strategischer Stromreserven mit Wasserkraftwerken, Notstromgruppen und Reservekraftwerken. Die Verordnung soll dereinst durch das Bundesgesetz über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien sowie einem separaten Gesetz für Reservekraftwerke abgelöst werden.

Künftig sollen auch von Grund auf neue Reservekraftwerke in die Stromreserve aufgenommen werden. Da es zeitaufwendig ist, neue Reservekraftwerke zu realisieren und es einen längerfristigen Planungshorizont erfordert, besteht für potenzielle Anbieter allerdings eine gesetzliche Planungsunsicherheit. Sollte die Integration neuer Reservekraftwerke im politischen Prozess nicht zustande kommen, würden potenzielle Investoren auf ihren Projektierungskosten sitzen bleiben. Damit interessierte Projektanten von neuen Reservekraftwerken an den Ausschreibungen überhaupt teilnehmen können, soll für diesen Fall eine finanzielle Absicherung geschaffen werden. Der Bund würde dann gerechtfertigte Vorleistungen übernehmen.

Für die dringliche Verstärkung der Versorgungssicherheit ist es wichtig, dass die bereits vorgesehenen Ausschreibungen für Reservekraftwerke möglichst rasch gestartet werden und potenzielle Anbieter auch mit tragbaren Investitionsrisiken planungssicher offerieren können. Der Regierungsrat begrüsst deshalb die geplanten Verordnungsänderungen, bedauert jedoch, dass die Einrichtung einer Verbrauchsreserve noch nicht in die Verordnung aufgenommen wurde. Die gezielte und finanziell entschädigte Senkung der Nachfrage verfügt über grosses Potenzial und ist nicht nur schneller realisierbar, sondern auch günstiger und nachhaltiger als der Bau neuer Reservekraftwerke.