Dezember 2023

Auch Sternenkinder sollen auf Friedhöfen Platz finden

  • 14.12.2023

Eine einheitliche und kantonale Regelung soll ermöglichen, dass Fehl- und Totgeburten am Wohnort oder in der näheren Umgebung beerdigt werden können. Die Sozial- und Gesundheitskommission (SOGEKO) stimmt einem Auftrag von André Wyss (EVP, Rohr) zu.

Im Kanton Solothurn fehlt eine kantonale Bestimmung, die regelt, wo Fehl- und Totgeburten bestattet werden können. Dies kann dazu führen, dass Eltern sogenannter «Sternenkinder» je nach Wohnort in der Zeit des Trauerprozesses noch mit Abklärungen mit der Gemeinde konfrontiert werden, wenn sie ihr Kind bestatten möchten. Je nach Reglement der Gemeinde ist eine Bestattung am Wohnort gar nicht möglich. Die Sozial- und Gesundheitskommission (SOGEKO) befürwortet eine Anpassung des Sozialgesetzes, wie es ein Auftrag von André Wyss (EVP) vorsieht: Demnach soll einem tot- oder fehlgeborenen Kind mindestens der gleiche Anspruch auf eine Bestattung eingeräumt werden wie einem lebend geborenen Kind.

Formularpflicht als Mittel gegen überhöhte Mietzinse

Weiter verlangt ein Auftrag von Christof Schauwecker (Grüne, Zuchwil), dass beim Abschluss eines neuen Mietvertrags der Vormietzins genannt werden soll. Neumietende haben so die Möglichkeit, Mietzinserhöhungen festzustellen oder den neuen Anfangsmietzins anzufechten. Sie sei ein Schutz vor missbräuchlichen Mietzinsen in Zeiten von Wohnungsmangel. Die SOGEKO stimmt einem geänderten Wortlaut zu. Demnach soll dem Kantonsrat eine Anpassung der gesetzlichen Grundlagen unterbreitet werden. Damit kann im Falle von Wohnungsmangel beim Abschluss neuer Mietverträge die Verwendung von amtlich genehmigten Formularen zur Mitteilung des Anfangsmietzinses für obligatorisch erklärt werden.

Im Weiteren liess sich die SOGEKO zum Armutsmonitoring informieren.