Dezember 2023

Steueramt: Schalter vorübergehend geschlossen

  • 01.12.2023

Das kantonale Steueramt führt über die Weihnachtstage eine umfassende Erneuerung der Software durch. Deshalb bleiben die Schalter ab dem 18. Dezember 2023 geschlossen. Kurz vorher wird auch die elektronische Steuererklärung e-Tax abgeschaltet. Ab dem 3. Januar 2024 steht das kantonale Steueramt der Öffentlichkeit wieder wie gewohnt zur Verfügung.

Hintergrund: Das kantonale Steueramt setzt bei seiner Arbeit auf eine Kernapplikation namens «nest». Diese wird nun einer umfassenden Erneuerung unterzogen. Die Systemumstellung erfordert aufwändige Testarbeiten und eine Datenmigration auf die neue Version. Während dieser Arbeiten steht das System für produktive Arbeiten nicht zu Verfügung.

Ab dem 18. Dezember 2023 können deshalb keine Veranlagungen produziert, keine Rechnungen verschickt und auch keine Auskünfte an Steuerkundinnen und Steuerkunden erteilt werden. Die Schalter bleiben geschlossen, auch telefonische oder schriftliche Anfragen können nicht bearbeitet werden. Von der vorübergehenden Schliessung ist das ganze kantonale Steueramt betroffen, inklusive Veranlagungsbehörden in Balsthal, Dornach, Olten und Solothurn. Das kantonale Steueramt steht der Öffentlichkeit nach der Einführung des neuen Systems ab dem 3. Januar 2024 wieder wie gewohnt zur Verfügung.

E-Tax vorher abgeschaltet

Von den Umstellungsarbeiten betroffen ist auch die webbasierte online-Lösung e-Tax, zur Erfassung und Einreichung der Steuererklärung. Die elektronische Steuererklärung steht bereits ab dem 12. Dezember 2023 nicht mehr zur Verfügung. Ab dem 29. Dezember ist e-Tax wieder in Betrieb.

Testarbeiten und Schulungen der Mitarbeitenden

Während der Einführungsphase der neuen Steuersoftware «nest» sind aufwändige Tests geplant. Darin sind auch viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des kantonalen Steueramtes eingebunden. Mit den Testarbeiten wird gewährleistet, dass das System im neuen Jahr wieder mit der gewohnten Zuverlässigkeit arbeitet. Ausserdem finden in diesem Zeitraum Schulungen statt.

Bereit für den Einheitsbezug

Die neue Version von «nest» vereinfacht die Arbeit von 18 Einwohner- und 30 Kirchgemeinden im Kanton Solothurn. Sie können den sogenannten Einheitsbezug einführen. Das kantonale Steueramt wird für diese Gemeinden ab dem Steuerjahr 2024 den Bezug der Einwohner- und Kirchgemeindesteuern sowie der Feuerwehrersatzabgabe übernehmen.