Die Gesetzesinitiative «Zwillingsinitiative 1 – Hände weg vom Katasterwert!» kam am 19. September 2022 mit der nötigen Zahl an Unterschriften zustande. Die Initiative verlangt ein Moratorium bei der Katasterschätzung. Danach dürfte eine allfällige Totalrevision der Katasterschätzung frühestens zu Beginn der Steuerperiode 2032 in Kraft treten.
Damit zielt die Initiative auf die seit rund zweieinhalb Jahren laufenden Gesetzgebungsarbeiten zur Ausarbeitung einer neuen Totalrevision der Katasterschätzung ab. Geplant ist eine starke Vereinfachung des veralteten, über 50-jährigen Systems zur Ermittlung der Vermögenssteuerwerte von Grundstücken («Katasterwerte»). Die geplante Totalrevision sieht vor, dass die Katasterwerte auf nachvollziehbare Weise durch eine Kombination von Landwert und Gebäudewert berechnet werden.
Der Regierungsrat lehnt die Initiative ab: Die heutigen Katasterwerte beruhen noch immer auf dem Stichtag 1. Januar 1970 und werden auf dieses Datum hin zurückgerechnet. Dies ist unnötig kompliziert und die einzelnen Werte sind kaum mehr nachvollziehbar. Zudem führt das heutige System zu Katasterwerten, welche viel zu tief sind. Da das Steuerharmonisierungsgesetz eine Besteuerung zum Verkehrswert vorschreibt, sind die heutigen Katasterwerte längst nicht mehr bundesrechtskonform. Auch werden die regionalen Entwicklungen der letzten 50 Jahre im heutigen System nicht berücksichtigt. Es kommt daher selbst zwischen den einzelnen Hauseigentümern zu Ungleichbehandlungen. Die Totalrevision dieses nicht mehr zeitgemässen Systems sollte folglich endlich an die Hand genommen werden.
Dabei ist heute überhaupt noch nicht klar, wie die Vorlage zur Totalrevision der Katasterschätzung dereinst aussehen wird. Denn die Rückmeldungen in der anfangs 2022 durchgeführten Vernehmlassung sind meist kritisch ausgefallen. Die damals präsentierte Vorlage wird also umfassend überarbeitet und es wird zu einer zweiten Vernehmlassung kommen. Die Regierung verfolgt weiterhin das Ziel, die Vorlage aufkommensneutral auszugestalten. Dies bedeutet, dass der Staat unter dem Strich keine zusätzlichen Steuererträge generiert. Erreicht wird dies, indem zusätzliche Steuererträge der Katasterschätzungsrevision mit der gleichzeitigen Steuersenkung in ungefähr gleicher Grössenordnung kompensiert werden. Bei Annahme der Initiative würde das Geschäft hingegen bereits im Ansatz erstickt und damit für weitere zehn Jahre hinausgezögert. Die von der Regierung festgestellte rechtwidrige Situation bliebe bestehen.